Ex Freund rückt Bild nicht raus. Anwalt einschalten?

8 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Such dir zunächst einen Eigentumsnachweis und wenn möglich den Beweis, dass das Bild bei deinem Ex ist. Vielleicht hast du Fotos oder Zeugen ... UND DANN ... AB ZUR POLIZEI ... das wirkt nicht nur toll, sondern ist dein gutes recht und kostenlos ... denn ... wenn er DEIN Bild nicht herausgibt, ist das UNTERSCHLAGUNG ... toi, toi, toi ... :) also mach einen Anzeige, ohne weiteres theater. druck dir eine deiner mails aus als nachweis deines guten
willens im vorfeld ... nun ist schluss mit lustig ... und ihm reißt keiner den kopf ab ... es wird ihm aber eine lehre sein ... :)

und der verkauf des bildes wäre echt nicht ratsam ... denn das wäre mit hehlerei die nächste straftat ... HEJ!!! ... nimm dein recht wahr ... auch ihm tut man sonst keinen gefallen. wenn er sieht, dass er damit nicht durchkommt, wird er wohl auch in zukunft anders handeln ... oder die konsequenzen tragen ...

und der käufer hat pech ... an unterschlagenen sachen kann man kein eigentum erwerben ... kein gutgläubiger erwerb möglich ...

hinterlass ihm eine Nachricht, in der du sagst, dass du einen Anwalt einschaltest, wenn er dir das Bild nicht gibt.

Lass ihm eine Woche Zeit und wenn er keinen Kontakt aufgenommen hat, bzw. dir das Bild nicht zurückgegeben hat, schalte einen Anwalt ein!

Es geht ja nicht nur um den materiellen Wert, sondern auch um die Erinnerungen, die mit dem Bild verknüpft sind. Da schalten manche Leute wegen weniger wichtigem einen Anwalt ein....

Viel Glück!

Ja da hast du Recht. Ich würde auch um dieses Bild kämpfen, wenn es überhaupt kein Geld wert wäre. Wie du schon richtig sagst, es geht um die Erinnerung. Ich dachte nur, dass ein Gegenstand einen bestimmten materiellen Wert haben muss, damit man einen Anwalt einschalten kann.

du kannst definitiv gerichtliche oder polizeiliche schritte einleiten, viel glück!

Bei 1000 -2000 Euro liegen die Anwaltkosten für eine erste Maßnahme bei 100 - 200 Euro! Ich meine, ein Versuch ist es sicher wert! Immer ärgerlich sowas, wenn die ehmaligen Partner das Eigentum nicht rausrücken - reine Schikane! Viel Glück!

Mach das mit dem RA. Ich glaube ein offizielles Schreiben mit der entsprechenden Androhung wird reichen.

Wenn er es verkauft hat dann war es Hehlerware. Es ist dann immer noch Dein Bild.

Okay Danke. Ich befürchte ja, dass er es verkauft hat. Wieso sonst sollte er es nicht hergeben. Ich weiß, dass er finanzielle Probleme hatte und er weiß auch wie viel das Bild wert ist. Wie bekomme ich denn heraus an wen er es verkauft hat?

@user869

Über den RA bzw über eine folgende Gerichtsverhandlung. Er wird Dir/Euch vermutlich den Käufer nicht nennen wollen aber der Richter wird ihm dann dazu etwas sagen........

@Maximilian112

der richter wird ihm als erstes sagen, dass er das RECHT hat, die aussage zu verweigern!!! ... OHNE NACHTEILE ...

@user869

ein EX ist immer auch sauer ... :) DAS ist grund genug ...