Anzeige wegen Diebstahl nach Rückgabe der Dokumente

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Eine Strafanzeige wird hier vermutlich nicht wirklich etwas bringen. Für Diebstahl und Unterschlagung ist nämlich eine Zueignungsabsicht erforderlich. Und diese halte ich kaum für beweisbar, da es hier ja offensichtlich nicht darum ging, Dir die Unterlagen dauerhaft zu entwenden, sondern Einblick in diese Unterlagen zu haben.

Auch der Vorsatz dürfte schwer beweisbar sein. Auch, wenn es äußerst unwahrscheinlich ist, daß sie den Ordner aus Versehen eingesteckt hat, braucht sie nur eine plausible Geschichte dafür aus dem Hut zu zaubern und es wird dann wohl nur schwer widerlegbar sein.

danke für die sachliche ausseinandersetzung mit dem Problem. Ich sehe es leider genauso. Die Geschichte hat sie sogar schon ungrefragt aus dem Hut gezaubert in dem Sie behauptete der Ordner hätte wonaders gelegen und darin geblättern hätte sie eben auch aus halbwegs legitimen Gründen. Warum sich andere hier hinreissen lassen mich als Kriminell oder Kindisch zu titulieren verstehe ich zwar nicht, aber wie sagt man so schön: wer den schaden hat... Danke für deinen Beitrag.

da würde ich mir anwaltlichen rat einen holen, denn diese ausrede würde ich nicht annehmen und eventuell kopierten unterlagen zurück verlangen

Klar kann ich Deine Rachegedanken verstehen, aber viel wirst Du mit einer Anzeige nicht ausrichten können. In einer Beziehungssache nimmt Dich die Polizei nie richtig ernst. Dir würde nur der langwierige und teure Weg einer Privatklage über einen Rechtsanwalt bleiben. Und die Beweislage ist meiner Meinung nach sehr schwierig. Richte Deine Energie und Deine Kraft lieber auf Dein zukünftiges Leben, und sei froh, so einen unangenehmen Menschen los zu sein.

Diebstahl und Unterschlagung ist kein Privatklagedelikt!

@Volker13

klar, aber mit so einer Anzeige kommt er eh nicht durch.

wie Alt bist Du?

Welcher Schaden ist dir entstanden?

Lass doch den Rosenkrieg.

Du machst dich Lächerlich.

Warum sollte er sich lächerlich machen?

der Rosenkrieg geht von Ihr aus. Sie hat keine Gelegenheit mir ärger zu machen. Selbst den Versuch mir grundloß das Aufenthaltsbestimungsrecht für unseren geminsamen Sohn per einstweiliger verfügung zu entziehen obwohl ich ihn hälftig betreue und freiwilligen Unterhalt zahle hat sie nicht gescheut, weil es sie halt nichts kostet. Bei jedem zweiten Treffen hat sie etwas auszusetzen und glaube mir ich bin ein guter Vater. Trotzdem bin ich der Meinung, dass es nicht in Ordnung ist jemandem seine Finanzunterlagen zu stehlen. Für eine Unterhaltsklage -wie gesagt ich zahle ohnehin freiwillig trotz hälftiger Betreuung- braucht sie die unterlagen nicht sehen. Ich bin Auskunftspflichtig. Ein einmaliges vorsprechen beim Jugendamt reicht um einsicht in meine Lohnbescheinigungen zu bekommen. Wir reden hier von einer recht schmutzigen nummer und die einzige die sich hier lächerlich macht ist meines erchtens derjenige der meint es wäre kindisch sich über diebstahl von wichtigen unterlagen zu eschofieren. Falls du mal vergleichbares mit deinem Ex-Mann gemacht und du deshalb dieses Verhalten zu verteigen vermagst hast solltest du dich schämen. Ansonsten solltest du ein wenig nachhilfe in Sachen gerechtigkeit und moral nehmen. Wir reden hier von diebstahl, würde dir jemand etwas stehlen und nach 5 Monaten zurückgeben mit dem Hinweis, guck mal das habe ich gefunden, würdest du dich sicher auch aufregen.

@Sokrates77

Ich habe keinen Ex Mann und führe auch keine Rosenkriege - ich bevorzuge den geraden Weg, auch wenn dieser manchmal etwas schwieriger ist.

Aber, aus meiner Erfahrung kann man keinen Rosenkrieg führen, wenn man keinen hat der ihn mit führt.

Und aus meiner Erfahrung werden Rosenkriege nur geführt weil, der Ex-Partner gedemütigt worden ist.

Und ich empfinde es als lächerlich, sich über diesen vermeintlichen Diebstahl zu echauffieren, gerade weil Du auskunftspflichtig bist.

Dir ist doch kein Schaden oder Nachteil entstanden.

Es sei den, du wolltest etwas verheimlichen....

@Wolpertinger

ich bin nur gegenüber Ämtern und Gerichten Auskunftspflichtig und auch nur in dem Fall, daß eine Unterhaltspflicht besteht, was bei hälftiger betreuung nicht der Fall ist.

Vieviel ich verdiene ist ihr auf den Cent genau bekannt, mir unterlagen zu stehlen und diese über Monate hinweg einzubehalten läßt sich mit Auskunftspflicht außerdem nicht rechtfertigen. Sie kann dann zum Jugendamt gehen, die prüfen dann ihre Recht und veranlassen den Rest.

auskunftspflichtig

Ja, wenn es denn so ist, wie beschrieben :

Anzeige erstatten, allein um Ihretwillen, damit Sie beweisen können, etwas dagegen unternommen zu haben.

Auf welcher Rechtsgrundlage denn?

ja, darum geht es mir auch. Früher oder später werden wir erneut vor Gericht ums Sorgerecht streiten. Da will ich solche aktionen eben dokumentiert haben. Das man sie deswegen nicht einknasten wird ist mir klar. Aber ein Zeichen setzen, das dies einfach mal nicht geht möchte ich schon gerne