Darf der Arbeitgeber unbezahlte Pausen befehlen, wenn gerade nichts im Betrieb los ist?

8 Antworten

Pause zu machen, weil im Betrieb keine Arbeit für mich da war.

Geht nicht.

Pausen müssen im Voraus feststehen und dürfen nicht nach Bedarf des AG kurzfristig angeordnet werden.

Hier wälzt der AG das Betriebsrisiko auf den AN ab und das ist unzulässig.

Möchte der AN arbeiten, der AG hat allerdings keine Arbeit für ihn, befindet sich der AG im Annahmeverzug nach § 615 BGB. Er muss den AN dann so bezahlen, als hätte er gearbeitet. Minusstunden kann es da nicht geben und man muss auch nicht nacharbeiten.

an wen kann ich mich dabei wenden? Die Pause wurde nicht von einem meiner Chefs angeordnet sondern von der Abteilungsleiterin.

Dann wende Dich umgehend an den Chef. Der muss Dich schließlich nach § 615 BGB bezahlen. Vielleicht weiß er nicht, was die Abteilungsleiterin "so treibt".

Wenn es einen Betriebsrat gibt, wende Dich an diesen. Gibt es keinen, wäre es eine Überlegung wert, mal über eine Gründung nachzudenken.

Die Abteilungsleiterin hat fast keine Qualifizierungen aber ist halt seine Frau...

@kleinergo

Na, das ist ja toll.

Es gilt aber trotzdem das Gesetz.

Ich vermute, es geht nicht nur Dir so in diesem Betrieb. Könnt Ihr Euch nicht mal zusammentun und Euch wehren? Es kann doch nicht sein, dass hier willkürlich Pausen angeordnet werden, nur um dem Annahmeverzug aus dem Weg zu gehen und dem AG Kosten zu sparen indem das Betriebsrisiko auf die AN abgewälzt wird.

Lasst Euch doch mal bei der zuständigen Gewerkschaft beraten wenn Ihr Euch nicht selbst wehren wollt/könnt.

Wenn die Pausen so lang sind,das Deine Gesamtanwesenheit länger als 12 Std.beträgt,damit das Arbeitszeitgesetz berührt ist,wäre es nicht zulässig.

Ansonsten musst Du schauen,was tarifvertraglich oder arbeitsvertraglich geregelt ist.

Mindestpausen sind gesetzlich geregelt.

Über zu lange Pausen gibt es regelmäßig Diskussionen.

Wenn Du beispielsweise Verpflichtungen hast,oder nicht mehr nach Hause kommst,wegen bestehender Verbindungen,hast Du einen Anspruch auf eine Regelung.

Kurzfristig,wegen Arbeitsmangel die Pausen zu verlängern geht grundsätzlich nicht.

Du kannst Dich an Deinen Vorgesetzten wenden.Du kannst die Bitte äußern,mit der Abteilungsleiterin ( vermutlich Deine übernächste Vorgesetzte) eine Regelung zu erzielen.

Du könntest den Betriebsrat ansprechen oder .wenn nicht vorhanden,ein Gewerkschaftsmitglied.

Eine Pause, die während der Arbeitszeit angeordnet wird, weil keine Arbeit da ist, ist grundsätzlich unzulässig.

Grundsätzlich:

Jeder Arbeitnehmer muss vor Arbeitsantritt wissen, wann er die Ruhepause nehmen kann (BAG-Urteil, 13.10.2009, Az.: 9 AZR 139/08).

Wenn vorübergehend für die geplante Arbeitszeit am Tag keine Beschäftigungsmöglichkeit besteht, dann ist dies das Risiko des Arbeitgebers; er kann das nicht auf den Arbeitnehmer abwälzen, indem er unbezahlte Pausen anordnet.

Die mangels Beschäftigungsmöglichkeit angeordneten Pausen sind daher zu vergüten - zudem ist die reguläre Pause selbstverständlich auch zu gewähren, selbst wenn am Tag keine Arbeit vorhanden wäre.

Bei einer Pause darf der ArbG nämlich nicht bestimmen, wo sich der ArbN in dieser Zeit aufhält.

Er kann aber durchaus längere Pausen anordnen als gesetzlich geregelt, denn das sind Mindestzeiten; dabei sind die Interessen des ArbN angemessen zu berücksichtigen - aber eben auch VOR Antritt der Arbeit.

Diese Pausen wurde neben der regulären Pause angeordnet? dass der Betrieb keine Arbeit hat, hast du nicht zu verantworten; sondern der Chef und diese Art von Pausen sind zu vergüten. Ebenso können die nicht auf die reguläre Arbeitszeit aufgeschlagen werden.

Sprech mal mit der Chefetage

Nein darf er nicht. Du kannst dich bei der IHK beschweren.