Wie lange kann ich mit dem Kennzeichen vom Vorbesitzer fahren?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallo,

vor allem musst du das vor dem Kauf und dem Abholen mit dem jetzigen Besitzer absprechen.

Viele Verkäufer melden nämlich aus genau den Gründen die "damentrix" genannt hat das Fahrzeug vor dem Verkauf ab und dann darfst du das Motorrad gar nicht (im öffentlichen Straßenverkehr) fahren und musst es mit dem Hänger oder in einem Transporter holen.

Ist der Verkäufer so kulant dir das Fahrzeug noch angemeldet und versichert zu überlassen, wird in der Regel im Kaufvertrag schriftlich vereinbart, bis wann du es auf dich (oder ggfls. auf einen Elternteil) ummelden musst.

Dafür wird man dir aber keine lange Frist einräumen, da in dieser Zeit sämtliches Risiko erst einmal noch beim Verkäufer (sozusagen Noch-Fahrzeughalter) liegt.

Eine gesetzliche Vorschrift gibt es da aber nicht.

Viele Grüße

Michael

Vielen Dank Michael! Endlich eine Hilfreiche Antwort die mich weiter bringt :D

@Maxiii00

Sehr gerne ;-)

Bekommst auch das Sternchen ;-)

Eigentlich gibt es dafür keine Frist und du musst es sofort ummelden. Denn solltest du mit diesem Kennzeicheneinen Unfall bauen, so würde die Versicherung von dem Vorbesitzer dafür haften müssen.


Okay danke! dann werd ich das machen :)

als mitarbeiter einer kfz-zulassungsbehörde: nach der fzv musst du das fahrzeug unverzüglich ummelden. unverzüglich heißt ohne schuldhaftes zögern, also solltest du das fahrzeug schon innerhalb einer woche auf deinen namen anmelden, da du ja auf seine versicherung und kfz-steuer fährst.

Ja danke! Ich wollte ja nur wissen ob ich dann mit der Zulassung vom Verkäufer bis Heim und zur Zulassungsstelle fahren kann :)

@Maxiii00

Zu deiner Zulassungsbehörde kannst du fahren, das ist kein Problem.

Du mußt unmittelbar ummelden. 

Der Vorbesitzer  zahlt ja keine Beiträge mehr uns somit fährst du ohne Zulassung und ohne Versicherung.

Oh okay danke! das wusste ich nicht mit seinem Kennzeichen darf ich aber dann schon bis zum Landratsamt fahren oder?

@Maxiii00

Ja das geht. 

ACHTUNG: vieles falsch !!!

Also entweder ist das Fahrzeug noch zugelassen und versichert, dann darf er auch fahren und muss es ummelden.

Oder es ist nicht mehr zugelassen und somit auch nicht mehr versichert, dann darf er gar nicht mehr fahren !!!

Nicht einmal bis zum Landratsamt.

Gruß Michael

Sobald du das Motorrad in deinen Besitz nimmst, musst du dein eigenes Nummernschild anbringen. Du darfst also nicht mit seinem Nummernschild fahren

Oh okay danke! das wusste ich nicht mit seinem Kennzeichen darf ich aber dann schon bis zum Landratsamt fahren oder? Weil sonst müsste ich ja erst mit den Papieren hinfahren und dann wieder zurück mit dem Kennzeichen das Motorrad steht ein bisschen entfernt

@Maxiii00

Das weiß ich leider nicht genau, will dir auch keine falsche Auskunft geben.. am besten fragst du da mal beim Amt Nacht..

Mein Bruder hat es halt direkt so gemacht, dass er sein neues Schild direkt dran gemacht hat :)

Das ist falsch. Wie es richtig ist, habe ich in meiner Antwort beschrieben.

Das mit dem eigenen Nummernschild ist zwar möglich, in der Praxis aber ziemlich umständlich zu lösen - wie der Fragesteller auch schon festgestellt hat.

Gruß Michael

Nach dieser Logik dürfte ja niemand jemand anderem sein Fahrzeug zum Gebrauch leihen.

@DocSchneider

DocSchneider.. wenn du jemandem dein Fahrzeug leihen würdest und der damit z.B einen schweren Unfall baut und im schlimmsten Fall Fahrerflucht begehen würde oder sonstiges, hast du auch ein Problem, da das Fahrzeug auf dich angemeldet ist.