Fahren mit Fahrerlaubnis aber ohne Führerschein?
Habe die Prüfung frisch bestanden, aber weil ich im Laufe der Fahrschule auf B197 gewechselt bin muss ich den jetzt neu beantragen.
Was würde mir drohen wenn ich dennoch fahren würde?
3 Antworten
Die wurde kein Führerschein erteilt, du bist 18? Nein, du hast eine Prüfungsbescheinigung damit holst dir den FS mit 18 ab.
Das stellt die Fahrschule aus, das muss nicht über die Führscheinstelle laufen. Prüfung wurde mit Automatik durchgeführt?
Dann mach das, du fährst OHNE Führerschein, Straftat.
Danke
Fahren ohne Führerschein ist eine OWi.
habe ich den Führerschein nach der Prüfung nicht bekommen
ergo keine Erteilung, keinen Führerschein, gelle, damit Straftat
wie wo was, da blickt keine Sau mehr durch
Naja eigentlich schon weil er aber der falsche war wieder zurück genommen worden
Der Führerschein ist der plastikgewordene Nachweis des Besitzes einer Fahrerlaubnis. Wenn ich ohne Führerschein fahre ist es eine OWi, wie bei jedem anderen auch. Der FS hat (noch) keine Fahrerlaubnis, deshalb wäre das Fahren für ihn eine Straftat, nämlich Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Hol dir einen vorläufigen FS ..
Ansonsten: fahren ohne Fahrerlaubnis.. er ist dir ja noch nicht erteilt worden.
Nicht Mitführen des Führerscheins 10,-€ Verwarngeld.
Aber der Führerschein ist ja noch nicht erteilt worden.
Naja eigentlich schon weil er aber der falsche war wieder zurück genommen worden
Wenn noch keine Fahrerlaubnis erteilt, darf er nicht fahren da Straftat nach StVG §21, dann ist die Frage aber falsch:
Fahren mit Fahrerlaubnis aber ohne Führerschein?
Ich habe die Fahrerlaubnis.
Fahrerlaubnis wird dir erteilt mit Aushändigung des Führerscheins oder eines vorläufigen Führerscheins, wenn Du eines davon bekommen hast ist alles okay.
Ansonsten ist es Fahren ohne Fahrerlaubnis.
scheint so, du hast keinen Vorläufigen beantragt; oder eine andere Bestätigung dass du einen FS innehast.
Du hattest einen Führerschein? der wurde eingezogen
Bin 20 weil ich zuerst B97 angemeldet hatte dann auf B197 gewechselt bin habe ich den Führerschein nach der Prüfung nicht bekommen und muss ihn mit der TÜV Bescheinigung selber wieder beantragen bei der Behörde.