Expio Finanz Limeted ernst nehmen?

5 Antworten

Wenn die Forderung damals tituliert wurde, und du der Rechtsnachfolger bist, hast du diese Verbindlichkeit geerbt. Einfach ignorieren könnte teuer werden.

Wenn die Forderung so alt ist und nicht tituliert wurde, kannst (bzw. musst) Du die Einrede der Verjährung erheben. Dann sollte Ruhe sein.

Das ist wichtig, da die Verjährung nicht von Amts wegen berücksichtigt ist.

Du solltest damit zur Verbraucherzentrale gehen oder zu einem Anwalt.

Wenn ich das richtig im Netz sehe, hat die Expio Finanz Ltd. die Forderungen der Telehansa aufgekauft und will sie jetzt zu Geld machen.

Nach 8 Jahren ist eine Forderung aus Telekommunikationsdienstleistungen verjährt. Du kannst also Einrede erheben. Das sollte aber ein Anwalt machen.

Die Forderung ist, wenn ich alles richtig verstanden habe, inzwischen verjährt. Das bedeutet, dass die Firma, die mir nicht bekannt ist, einen Dummen sucht, der sich ins Boxhorn jagen läßt und das Geld überweist. Vermutlich wirst du noch mehr Briefe bekommen mit Drohungen (Schufa, Mahnbescheid, Gerichtsvollzieher usw). Du brauchst starke Nerven, aber es lohnt sich. Irgendwann geben sie auf, weil sie keine rechtliche Handhabe gegen dich haben!

Wie kommt die Firma eigentlich auf dich? Du bist zwar Erbe deiner Eltern, aber woher wissen sie es?

Ignoriere in Zukunft alle Schreiben, lasse dich telefonisch auf keine Diskussion ein, sondern lege sofort auf, wenn sie anrufen, unterzeichne nichts, insbesondere keine Ratenzahlung usw.

Solltest du irgendwann einmal, was nicht zu erwarten ist, vom Gericht einen Mahnbescheid erhalten, dann mußt du allerdings reagieren und in der darin genannten Frist Widerspruch einlegen.

Guten Tag,

mit Argwohn beobachte viele der mir bekannten verehrten Kollegen meines Berufszweiges und aber auch ich die oftmals fallbezoge „Rechtsberatung“ durch Leien. 

Zum einen muss festgehalten werden, dass eine Rechtsberatung in der Bundesrepublik immer noch nur durch die dafür qualifizierten und zugelassenen Berufsgruppen durchgeführt werden darf. Diese sind u.a. Rechtsanwälte und Notare. Zwar hat der Gesetzgeber seit dem 01.07.2008 die Möglichkeit geschaffen eine Rechtberatung auch durch andere geeignete Personen durchführen zu lassen sofern diese zu einer Nebenleistung eines Berufs- und Tätigkeitsfeldes einer anderen Tätigkeit gehört. Fraglos wird das in den seltensten Fällen in einem Forum zutreffend sein. Daher sollten die Folgen und Kosten einer unerlaubten Rechtsberatung für den Erbringer der selbigen nie außer Acht gelassen werden.

Letztlich ist das nicht der Grund für meinen ersten Beitrag in dieser Community.  

Vielmehr geht es um schlichtweg falsche Informationen und Auskünfte, die wie zum Beispiel hier vorliegend erteilt wurden. Unabhängig der Haftungsfrage, wenn den dem Fragesteller durch diese Auskunft ein Schaden entsteht, sind es auch die finanziellen Folgen die von dem Fragesteller bedacht werden sollten.  Im Falle finanzieller Schwierigkeiten gibt es je nach Bundesland die Möglichkeit entweder eine öffentliche Rechtsauskunft aufzusuchen oder einen Beratungshilfeschein für einen Anwalt zu holen. Auch Verbraucherschutzzentralen können unter Umständen behilflich sein.

Die pauschale Auskunft vom „Seeheldin“ und „RobertLiebling“  ist schlich weg falsch. Es gibt unzählige Möglichkeit eine Verjährung zu unterbrechen oder zu hemmen unabhängig einer Titulierung. Auch sollte der Begriff des Neubeginns einer Verjährung in diesem Zusammenhang erwähnt werden. Ich möchte Sie nun nicht mit den entsprechenden Paragrafen und Einzelheiten langweilen, auch weil aus der Ferne nicht beurteilt werden kann inwiefern der Gläubiger die dafür erforderlichen Maßnahmen unternommen hat. Aber es sei zur Vorsicht geraten, eine auch ältere Forderung pauschal als verjährt anzusehen. Ferner habe ich in meiner Berufslaufbahn bereits öfters mit der öffentlichen Zustellung (sofern der Beklagte nicht auffindbar ist) einer Klage zu tun gehabt. Die Hürden dafür sind sehr hoch, dennoch sollte die Möglichkeit nicht außer Acht gelassen werden.

Weiter ist es nicht richtig, dass sofern Sie in der privaten Insolvenz waren und die Restschuldbefreiung erlangt haben eine titulierte Forderung zwangsweise in der Insolvenzmaße war. Es obliegt dem Gläubiger eine Forderung entsprechend anzumelden. Hier wäre es dann zu prüfen ob die Forderung davor oder danach entstanden ist. Eine „automatische“ Anmeldung einer Titulierten Forderung ist nicht gegeben. 

Mit freundlichen Grüßen

Woher ich das weiß:Berufserfahrung