Selbst Exmatrikulieren und dann an gleicher Uni gleiches Fach studieren

6 Antworten

In dem Fall wird Dir das wohl nichts bringen. Anscheinend werden deine Nachweise als Gefälligkeitsgutachten gewertet. Hättest Du Dich direkt mit dem Ausschuß in Verbindung gesetzt, als absehbar wurde, dass Du die Zeit nicht einhalten kannst, wäre das wohl nicht passiert.

Auch wenn Du Dich jetzt exmatrikulierst, werden sie Dich nicht wieder "reinlassen". Versuch es noch einmal mit einem persönlichen Gespräch. Das hilft oft am meisten. Nimm deine Zeugnisse mit (die Kinder auch (-;) und zeig denen, dass Du ernsthaft studiert hast trotz der Kinder. Nur halt in der schwierigen Lage und wegen der Angst ums Ungeborene an solche Sachen wie die Zwischenprüfung einfach nicht gedacht hast.

Meine kleine Schwester wurde vor ein paar Jahren an der Hochschule exmatrikuliert. Sie konnte sich nicht mehr an der gleichen Hochschule auch nicht in einem anderen Fach einschreiben.

Allerdings lag es bei ihr daran, dass sie u spät die Studiengebühren bezahlt hatte.

Sie studiert jetzt an einer anderen Hochschule.

Zwischen "exmatrikuliert werden" und "sich selbst exmatrikulieren" besteht ein himmelweiter Unterschied!

@Mandava

genau! und ich würde mich ja selbst exmatrikulieren!

Die prüfungsrechtlichen Regelungen sind an den meisten deutschen Hochschulen in dieser Frage identisch. Wer endgültig in einem Fach, welches zur Vor-, Zwischen- oder Abschlußprüfung gehört, durchgefallen ist, kann diesen Studiengang (oder einen vergleichbaren, der im Grunstudium identisch ist), an dieser Hochschule (meist sogar an allen deutschen Hochschulen der gleichen Richtung, also FH oder Uni) nicht mehr studieren. Eine vor Ablauf einer prüfungsrechtlichen Frist (z.B. für eine Wiederholungsprüfung) vorgenommene eigene Exmatrikulation hilft da wenig, da eben die Wiederholungsfrist nicht eingehalten wird. Eventuell ist eine weitere Fristverlängerung denkbar (meist in Form eines Urlaubssemesters), wenn besondere Gründe wie Schwangerschaft oder Krankheit vorliegen. Dies entscheidet auf Antrag die zuständige Prüfungskommission bzw. der entsprechende Prüfungsausschuss. Wenn Du selbst nicht so gerne da offiziell vorsprechen willst, dann bitte doch die Zentrale Studienberatung Deiner Hochschule, diese Frage für Dich vorzuklären.

... aber ich bin ja nirgendwo durchgefallen!

Ich würde an deiner Stelle direkt bei deiner Uni nachfragen. Es ist aber so dass man ein Semester nicht wiederholen kann und selbst wenn du dich jetzt exmatrikulierst werden deine Hochschulsemester nicht zurückgesetzt. Hast du gesagt das du 2 Kinder hast?

ja, ich werde auf jedenfall bei der studienberatung nachfragen. ja, ich hab zwei kinder... die letzte schwangerschaft verlief sehr kompliziert... musste liegen und konnte so die zwischenprüfung nicht ordnungsgemäß beenden.... hab auch schon mit ärztlichen attests beim zwp ausschuß vorgesprochen... hat aber nicht viel gebracht!

@Orelia

Hm. Also wenn du sogar ein Attest hast....ich würde es an deiner Stelle mal beim Dekanat versuchen. Ich hatte auch mal Probleme mit dem Prüfungsamt, die wollten mir ein Formular nicht ausstellen was ich für die Masterbewerbung an einer anderen Uni brauchte, nur weil sie das mit der Hand hätten schreiben müssen - ein Anruf beim Dekanat und die Sache war geklärt, vllt hilft dir das auch.

wenn die regelleistung nicht erfüllt wurde, wirds schlecht. näheres weiß die uni.

ja, dass weiss ich ja, dass es schlecht wird!!! deshalb suche ich ja nach einer lösung... in diesem fall mich selbst zu exmatrikulieren.