Exmatrikulation wegen fehlender Rückmeldung?

1 Antwort

Wenn du dich nicht für das SS zurückgemeldet hast, wurdest du "von Amts wegen" exmatrikuliert. 

Du musst dich da jetzt nochmal "ordentlich" abmelden, wenn für die neue Bewerbung brauchst du auch die ordentlichen Nachweise. Meistens hat die Uni da ein Formular, das man kurz ausfüllen und ans Studiensekretariat schicken muss, damit man quasi "ordentlich" abgemeldet ist. 

Also reicht für die neue Bewerbung, nicht die Exmatrikulation wegen nicht erfolgter Rückmeldung, sondern muss ein Antrag beantragen, für eine ordentliche Exmatrikulation ?

@LM219

Ja. Eine Exmatrikulation von Amts wegen (also sozusagen Kündigung seitens der Uni) reicht nicht. Du musst dich wie gesagt selbst "ordentlich" abmelden. Ist nur eine Formalie, warum auch immer muss es so aber gemacht werden. 

Ok, mache ich dann.. Aber ist das schlimm, wenn man sich ein Jahr später ordentlich exmatrikuliert? Weil ich wurde am 29.02.15, wegen nicht Rückmeldung von amt exmatrikuliert und jetzt komme ich ein Jahr später und will mich ordentlich exmatrikulieren?

@LM219

Du brauchst ja den entsprechenden Exmatrikulationsnachweis von deiner alten Uni. Da darf halt nichts draufstehen "von Amts wegen" o.Ä. 

Ich hab auch kürzlich erst nochmal eine Bescheinigung von 2013 angefordert von einem früheren kurzen Unibesuch.

Ok.. Hoffe das es zu keinen Problemen führt, ich meine die können ja nachfragen, uns zwar wieso haben sie sich nicht vorher ordentlich exmatrikuliert...

@LM219

Deiner alten Uni ist es sch... egal, was du machst :D das ist ne stinknormale bürokratische Angelegenheit, dass sie die ordentliche Exmatrikulation zur Kenntnis nehmen und die den Beleg ausstellen. Die Mitarbeiter machen sowas doch jeden Tag...

Ok :D bin nur schißer das es nicht klappt und ich nicht mehr studieren kann

@LM219

Das ist Quatsch! Natürlich kannst du wieder studieren! Es muss nur alles ordentlich belegt sein, für welche Semester du immatrikuliert warst und dass du an der Uni ordentlich exmatrikuliert bist. Das ist alles.

Ok, allerdings sagt eine in einem Beitrag von mir das man, wenn man Zwang exmatrikuliert ist sich nicht wieder exmatrikulieren kann und ich die neue fh fragen soll ob dies möglich wäre.

@LM219

Ne das ist Quark. Du kannst dich halt nicht bewerben, solange du dich nicht ordentlich exmatrikulierst hast...

Es gibt verschiedene Gründe, warum die Uni dich von Amts wegen exmatrikuliert. zB auch bei endgültig nicht bestandenen Prüfungen usw dann bist du halt für das Fach gesperrt, aber nicht fürs Studieren allgemein von was anderem.

Denke und hoffe du hast auch recht! Soll ich in die Hochschule persönlich gehen und mich exmatrikulieren oder geht dies per Post auch? Denke persönlich wäre besser da erhalte ich die ordentliche exmatrikulation sofort und kann mich dann auch bewerben.

Es tut mir leid das ich dich mit fragen bombardiere, aber ich habe gerade im Internet gelesen das eine nachträgliche Exmatrikulation nicht möglich wäre!