Exfreund zieht nicht aus, welche Möglichkeiten bestehen?

7 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Ich würde durch einen Anwalt abklären lassen ob nicht durch Bezahlung von von Internet und Strom ein Untermietverhältnis zustande gekommen ist.

Falls ja, dann müsste sie schriftlich kündigen z.B. wegen Eigenbedarf was dann bei einer Mietdauer unter 5 Jahren mindestens drei Monate wären.

Zieht er dann immer noch nicht aus, muss man Räumungsklage einleiten.

Falls es kein Untermietverhältnis ist. kann man ihn bestimmt mittels der Polizei der Wohnung verweisen; aber das wird Euch dann schon der Anwalt sagen.

LG

johnnymcmuff

Fraginator18 
Fragesteller
 01.08.2016, 18:28

Er hat halt nur einen möbelierten Wohnraum in der Wohnung meiner Freundin. Ändert das was?

johnnymcmuff  01.08.2016, 18:31
@Fraginator18

Dann wäre es unter Umständen ein möbliertes Zimmer wenn das Zimmer überwiegend mit Sachen der Freundin ausgestattet ist und somit eine kürzere Kündigungsfrist.

Trotzdem sollte sie zum Anwalt gehen.

Ms42Ya  01.08.2016, 18:32
@Fraginator18

In dem Kontext wäre es auch relevant, ob im Falle eines Untermietverhältnisses, dieses auch mit dem eigentlichen Mietvertrag verträglich ist. 

johnnymcmuff  01.08.2016, 18:46
@Ms42Ya

Ein Untermietvertrag ist :

1. ein separater Mietvertrag und hat mit dem eigentlichen Mietvertrag nichts zu schaffen.

2. Unterscheidet das Gesetz nicht zwischen dem sogenannten Untermietvertrag, er ist ein Mietvertrag.

3. Muss ein Mietvertrag auch nicht schriftlich sein, aber er muss immer schriftlich gekündigt werden.

Und jetzt zum letzten Mal die Bitte, egal was Du noch als Argumente hinzufügst:

Die Freundin soll zum Anwalt gehen oder in die Kirche gehen und beten dass er freiwillig auszieht.

Ahzmandius  01.08.2016, 20:39
@johnnymcmuff

Ich würde ja behaupten Ms42Ya meite es so, ob dieses Untermietverhältniss, wenn es überhaupt bestand hatte, von der Vermieterin gebilligt wurde.

johnnymcmuff  01.08.2016, 20:44
@Ahzmandius

Ob das von der Vermieterin gebilligt wurde ist rechtlich nicht relevant.

Sofern es einen Untermietvertrag gibt, egal ob schriftlich oder mündlich, ist dieser wirksam, egal ob mit oder ohne Zustimmung der Vermieterin.

Besser wäre es natürlich gewesen, wenn ihr das mit seinem auszug schriftlich festgehalten hättet, da er nichts dagegen tun hätte können und ihr dann einfach so zur polizei gehen hätten könntet und die ihn wegbefördert hätten. Da ihr aber nichts schriftliches habt könnte es schwieriger werden ihn loszuwerden. Geht auf jedenfall mal zur polizei und fragt was man machen könnte (anwalt ist noch zu unnötig/teuer). Wenn die polizei ihn nicht raussetzen kann, dann macht mit ihm am besten eine neue frist für evtl 2-3 monate und dann muss er raus (schriftlich festhalten) nur für sofort kann es sein dass es nicht geht da ein anwalt evtl sagen kann, dass man ihn nicht obdachlos machen kann sondern ihm zeit für eine neue Wohnung geben sollte.

Ich hoffe man versteht was ich meine

johnnymcmuff  01.08.2016, 20:22

Geht auf jedenfall mal zur polizei 

Die wird auf den Rechtsweg verweisen.

anwalt ist noch zu unnötig/teuer)

So teuer ist eine Erstberatung nicht und in diesem individuellem Fall ist wohl ein Fachmann gefragt.

Wenn die polizei ihn nicht raussetzen kann, dann macht mit ihm am besten eine neue frist für evtl 2-3 monate und dann muss er raus (schriftlich festhalten) 

Und wenn er nichts unterschreibt, dann steht man wieder vor der Frage, was macht man jetzt.

Fraginator18 
Fragesteller
 02.08.2016, 11:54
@johnnymcmuff

Davor standen wir schon. Er will nämlich nix unterschreiben.

Ich glaube hier führt einfach nix um einen Anwalt drum rum, aber für den haben wir im Moment beim besten Willen einfach kein Geld :D 

chamaleon98  02.08.2016, 21:58

Dann am besten sofort zur polizei würde ich sagen. Er steht ja eh nicht im mietvertrag  also besteht auchkeine "Kündigungsfrist" in dem sinne bzw ist eig schon abgelaufen da das bis zur bestandenen Prüfung abgemacht war. Eig müsste die polizei ihn rauswerfen weil ihr das hausrecht habt oder es ja such als hausfriedensbruch geltwn gemacht werden kann.

Mach Dich dort breit dann bleibt er nicht mehr lange. 

Fraginator18 
Fragesteller
 01.08.2016, 18:05

Ich wohn schon seit ich mit ihr zusammen bin dort, den juckt das nicht wirklich. Aber mir selbst geht das echt gegen den Strich! 

Da er im Mietvertrag nicht mit aufgeführt ist, könnte sie ihn jederzeit rauswerfen.

Wenn nötig mit Hilfe der Polizei.

Fraginator18 
Fragesteller
 01.08.2016, 18:07

Hast du dazu Erfahrung oder kannst das belegen? Das wäre nämlich echt klasse :D 

boeserApfeltee  01.08.2016, 18:10
@Fraginator18

Erfahrungen habe ich damit nicht. Er hat aber rechtlich keinerlei Handhabe und es macht nicht den Anschein, als würde er bald ausziehen wollen. 

Also eine Frist setzten und nach Ablauf die Bullen rufen.

ich würde sagen du hörst auf johnnymcmuff und gehst zum Anwalt und lässt sich beraten.