Zwangsversteigerung ehemaliger Besitzer noch im Haus!

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Laß in den Kaufvertrag reinschreiben, daß das Objekt in geräumtem Zustand sein muß. Dann muß die Bank sich darum kümmern ... und sie wird. Schlösser tauschst Du dann sofort bei Übergabe - alles andere macht unnötigen Ärger.

Morelle  14.12.2010, 19:30

Verkaufen kann nur der Eigentümer, und der wird den Teufel tun. Die Bank kann nur versteigern. Morelle

unknown1966  16.12.2010, 16:24
@Morelle

Ich habe das so verstanden, daß das Haus schon der Bank gehört und der ehemalige Besitzer darin übergangsweise geduldet ist.

Wir sind uns aber sicher einig, daß diese Situation nicht bis zu dem Moment, wo er neuer Eigentümer ist, verschleppt werden sollte?

unknown1966  13.03.2011, 20:09

Danke für den Stern.

Die meisten Eigentümer sind einsichtig und ziehen freiwillig aus. Wenn nicht, mit dem Zuschlagsbeschluß hast Du einen sofort vollstreckbaren Räumungstitel in der Hand, mit dem Du den Gerichtsvollzieher beauftragen kannst, den Alt-Eigentümer sofort zu räumen. Allerdings, die Zwangsräumung kann bis zu TEUR 10 kosten. Biete also bei der Versteigerung nicht bis zum Äußersten. Zeitverzug hast Du kaum.

Wenn Du einfach die Schlösser austauschst, begibst Du Dich in eine rechtliche Grauzone. Der Voreigentümer hat vermutlich auch noch seine Möbel drin. Wenn Du ihn einfach aussperrst, entziehst Du ihm sein Eigentum (an den Möbeln, Klamotten usw.), und das ist wiederum unrechtmäßig.

Gruß Morelle

Du mußt dem ehem. Eigentümer mindestens 4 Wochen Zeit geben, um auszuziehen. Das mit den Schlössern ist nicht so einfach, Du bist ja erst offizieller Besitzer, wenn die Gläubigerausschüttung-Termin etwa 4Wochen nach Versteigerungszuschlag- erfolgt ist. Das Problem wenn der Besitzer noch darin wohnt, ist auch, der er noch Sachen beschädigen kann. Wir hatten Glück, bei dem Objekt was wir ersteigert haben, da gab es keinerlei Probleme.

Also der der Alt Inhaber der Immobilie wohnt noch darin aber das haus gehört der Bank, die Versteigerung war am 3 dez. Das mit dem kaufvetrag und dem Geräumten Haus hört sich aufjedenfall schon mal gut an. Danke an alle, wenn euch noch was einfällt wäre das cool.

Hallo,

Der Zuschlagsbeschluss ist Räumungstitel gegen den ehemaligen Eigentümer.

Problem ist, wenn er nicht rausgeht. Mit Gerichtsvollzieher wird geräumt.

Wenn ein Mietvertrag besteht ist die Räumung äusserts problematisch

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Gruss Feurigel