Mietrecht ex rausschmeißen geht das?

14 Antworten

Für zukünftige Fragen:

Nach 5 Zeilen kommt SPÄTESTENS ein Absatz, sonst kriegt man hier beim Lesen Augenkrebs und du wirst weniger Antwortgeber erreichen.

Zum Inhalt:


Was kann ich tun

Du kannst ihn aus der Wohnung werfen oder selber ausziehen.


dabei steht er in keinem Vertrag drinne

Also du bist Mieter der Wohnung laut Mietvertrag und er nicht? Dann kannst du ihn selbstverständlich auf der Stelle rauswerfen und auch die Schlösser austauschen.

Poker spielst du wohl nicht und daher merkst du vielleicht nicht, dass dein Ex blufft oder einfach selbst keine Ahnung hat.

Habe den Mietvertrag alleine unterschrieben . Miete zahlen wir immer
halb halb er hat mit Letztes Jahr immer Geld überwiesen in immer
unterschiedlichen Höhen der Rest war immer bar .

Steht auf den Überweisungen Miete oder Mietanteil? Dann besteht m. E. ein mündlicher Mietvertrag, der mit der üblichen 3 monatigen Frist kündbar ist. Kann er also die Mietzahlungen nachweisen, hast du ein Problem. Das Ende eurer Beziehung ist leider kein Grund für eine fristlos Kündigung.

Damit ein mündlicher Mietvertrag zustande kommt, müssen schon schlüssige Merkmale vorhanden sein. Bei einem Untermietvertrag ist die regelmäßige Mietzahlung ein Merkmal. Ein weiteres, nicht unbedeutendes Merkmal ist die Aufteilung der Wohnung in Gemeinschaftsbereiche und speziell vorbehaltene Bereiche je Bewohner. Letzteres liegt hier wohl nicht vor.

Daraus ergibt sich, dass es sich bei dem Ex um den in die Wohnung aufgenommenen Lebenspartner handelte, der sich lediglich zu 50 % an der Mietzahlung beteiligte.

Ein Untermietvertrag liegt hier meiner Meinung nach absolut nicht vor.

@bwhoch2

"Bei einem Untermietvertrag ist die regelmäßige Mietzahlung ein Merkmal. "

Was wir hier hätten.

Ich habe bisher keine solchen Probleme gehabt und kenne mich mit so etwas auch nicht sonderlich aus, daher sind meine folgenden Angaben ohne Gewähr.

Wenn er in keinem Mietvertrag steht, musst du meines Wissens nach keine 3 Monate warten, um ihn rauszuwerfen, wenn ich richtig informiert bin. Kann sein, dass du ihm eine gewisse Frist einräumen musst, um eine neue Bleibe zu finden, aber die ist dann deutlich kürzer. Es muss ja schließlich keine neue Wohnung sein. Notfalls muss der Bastard halt bei seinen Eltern unterkommen.

Eine rechtskräftige Kündigung kann nur der Vermieter selbst aussprechen, da kannst du selbst nichts machen. Ein Anwalt wäre eine Überlegung wert, könnte aber für so einen Mist zu teuer sein.

Mag jetzt vielleicht kindisch klingen, aber wenn du ihn wirklich loswerden willst (und keine Lust hast, die Polizei einzuschalten, was eigentlich die sicherste Lösung ist), ist Mobbing das beste, was du machen kannst (zumal du dazu jedes moralische Recht hast). Dabei solltest du natürlich nichts tun, was man dir nachweisen und wofür man dich rechtlich belangen könnte, aber ansonsten steht's dir natürlich zu, ihn fertig zu machen bis er abhaut.

Egal, wie du es machst, vergiss nur am Ende nicht, die Herausgabe aller Hausschlüssel zu verlangen.

ist Mobbing das beste, was du machen kannst

Da gibt es schon noch bessere Möglichkeiten.

Wenn du alleinige Mieterin der Wohnung bist bzw.er dir nachweislich keinen Mietanteil gezahlt hat ( mündlicher Vertrag durch Mietzahlung ),dann kannst du ihn meiner Meinung nach gleich vor die Tür setzen,dann ist keine Frist einzuhalten !

Du hast das Hausrecht und kannst grundsätzlich bestimmen wer ausziehen muss und wer nicht.  

Aber, du darfst weder seine Sachen rausschmeißen, noch ihn (gewaltsam). Am besten gehst du zum Anwalt und lässt dich da mittels einer Räumungsklage vertreten. Dann muss er gehen. 

So habe ich die Infos zumindestens.