Muss der ex freund für mich Unterhalt bezahlen?

6 Antworten

Das kommt auf das Einkommen des Ex-Freundes an.

Theoretisch ist er dazu verpflichtet, für sein Kind Unterhalt zu zahlen und Betreuungsunterhalt für die Kindesmutter bis zum 3. Lebensjahr des Kindes.

Soweit ich Dich verstanden habe fordert das Jobcenter von Deinem Freund rückwirkend eine bestimmte Summe.

Das ist wohlbemerkt eine Forderung des Jobcenters, das bereits für Dich und das Kind gezahlt hat. Dir selbst steht weiterhin der normale Satz zu, das heißt, dass Dir von der Forderung an Deinen Freund nichts mehr zusätzlich ausgezahlt wird.

Theoretisch ja, da das Kind noch unter 3 ist und du Anspruch auf Betreuungsunterhalt hast. Ob es praktisch aber auch stimmt was das Jobcenter da so rechnet kann dir hier Niemand sagen, da wir die Einkünfte vom Ex nicht kennen...

Ein Fall wo das Jobcenter sich auch die Welt schön gerechnet hat:

https://www.frag-einen-anwalt.de/Jobcenter-verlangt-Betreuungsunterhalt--f309508.html

Ob bei euch, bzw. dem Ex nun die Berechnung stimmig ist?!

Zuerst muss er natürlich leistungsfähig sein. Und da kommt immer das Kind an erster Stelle! Bleibt etwas übrig, dann würdest du auch etwas bekommen...

Im Grunde könnt ihr selber nachrechnen:

Sein bereinigtes Netto abzüglich Kindesunterhalt 251,- Euro (ändert sich 2019) muss also über der Grenze von 1200,- Selbstbehalt liegen...

https://www.kita.de/wissen/betreuungsunterhalt/

Stell doch die Frage richtig und frag nicht, ob das Jobcenter Mitarbeiter sucht.

also es geht darum das mein ex freund mit dem wir ein gemeinsamen 8 Monate alten Sohn haben, Post vom Jobcenter erhalten hat. Das er bitte rückwirkend 1.234€ bezahlen muss. ( Unterhalt für mich)

Muss er das ? wir waren nicht verheiratet.

@Katja8888

Ob er für Dich Unterhalt bezahlen muss, kann ich so nicht beurteilen. Für das Kind muss er auf jeden Fall bezahlen.

danke trotzdem ))

@Katja8888

Hat er denn bisher Unterhalt für den Kleinen bezahlt? Das kann auch nur Unterhalt für das Kind sein.

danke erstmal für Ihre Antwort. Sein Gehalt ist 2,790€ . Unterhalt für das Kind Betrug 251 und nun komischer weise 304€ , das müsste er auch noch für 7 Monate nachzahlen also die 53€ pro Monat . Ich verstehe nicht warum das erst jetzt kommt und gleich für 7 Monate rückwirkend? Ich hatte ja das bis jetzt nicht vom Jobcenter erhalten gehabt ?! Und muss oder kann er mir das bezahlen oder der Jobcenter ? Danke im Voraus . Lg

Bis zum dritten Geburtstag eures Kindes ist er au

ch dir gesetzlich zu Unterhalt verpflichtet.

Wenn euer gemeinsames Kind das 3 Lebensjahr noch nicht vollendet hat, steht dir vorrangig Betreuungsunterhalt zu, natürlich nur dann, wenn er nach der Zahlung des Kindesunterhalts noch mehr als bereinigte 1200 € Netto haben würde.

hi vielen Dank für die Antwort.

Ja, ich verstehe nur nicht das ich bis jetzt davon nichts bekommen hatte und die fordern das rückwirkend für 7 Monate. Wenn er das Geld an das Jobcenter überweist , bekomme ich was davon oder wird das dann mit dem nächsten Geld verrechnet ? Lg

@Katja8888

Rückwirkend bedeutet ja für einen vergangenen Zeitraum, für diesen hast du und dein Kind ja schon Leistungen vom Jobcenter bekommen, obwohl der Kindsvater vorrangig hätte zahlen müssen und bei diesem Nettoeinkommen auch gekonnt hätte.

Hat er dann diese Nachzahlung getätigt, evtl.auch schriftlich mit dem Jobcenter dann eine Ratenzahlung vereinbart, dann muss er regelmäßig solange er leistungsfähig ist den Unterhalt an dich fürs Kind und dich zahlen, dieser wird dann natürlich dementsprechend auf den Bedarf angerechnet.