Ausschluss §545 BGB - Unbefristeter Mietvertrag?

3 Antworten

Das bezieht sich auf die so genannte "stillschweigende Verlängerung" eines gekündigten Mietvertrags. Bleibt man nach Ende des Mietvertrags dort wohnen und widerspricht der Vermieter dem nicht (bzw. duldet es), entsteht normalerweise ein neuer Mietvertrag durch "konkludentes Handeln". Das schließt der Vermieter durch eine solche Klausel von vornherein aus.

Das ist eine Standartklausel. Für den Fall das ein Mieter nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht ausziehen sollte könnte der Vermieter dann gleich die Räumungsklage einreichen.

Mit Befristung hat das nichts zu tun.

Die Wohnung verlassen (räumen) mußt Du nach Ende der Kündigungsfrist.

Wenn z. B. diesen Monat noch kündigst wäre das am 31. Mai.

Damit wollte dein Vermieter nur sagen, dass er den Mietvertrag nicht automatisch fortsetzen will, sondern, dass es bei der Befristung bleibt. Ich würde mich mit dem Vermieter kurzschliessen, um zu prüfen, ob, und wie lange du noch da wohnen kannst.

Das ist falsch. Laut Fragestellung handelt es sich um einen unbefristeten Vertrag.