zwei Mietverträge für eine wohnung

6 Antworten

Wenn dir keine schriftliche Kündigung zugegangen ist, so dürfte dein ALTER Mietvertrag wohl immer noch Gültigkeit haben! Es kann kein Vertrag einseitig aufgehoben werden. Du bist immer noch in der Pflicht.

Warum fragst du nicht beim Vermieter nach?

Hallo lilococo,

... da müsstest Du wohl eher Deinen Vermieter fragen ...

Wünsche Dir eine erfolgreiche Ausbildung.

Liebe Grüsse Lea

Wir stehen mit denen jetzt im Rechtsstreit. Weil die letzte Miete angeblich nicht gezahlt worde. Ich weiß davon leider nichts. Ich denke dafür muss mein freund allein aufkommen da er den aktuelleren Mietvertrag hat. Oder gilt meiner immernoch obwohl wer anders einen neuen hat.

peterobm  13.10.2014, 15:28

Du hast doch einen Beweis in Form von Überweisungsträger oder Kto-Auszug.

Bei Volljährigkeit ist der 1. Vertrag bindend, der 2. unzulässig. Wenn du den 2. Vertrag willst, kannst du den 1. Vertrag in der Ausfertigung, die du hast und in Kopie des Vermieters, in beidseitigem Einvernehmen zerreißen.