EX-Freund will auto nicht abmelden

12 Antworten

Ex-freund ist weg und das auto auch ,aber das Auto ist auf mich angemeldet ich will das auto abmelden.Habe kein Fahrzeugbrief oder Fahrzeugpapiere.

Ohne Brief und Papiere keine Abmeldung. Hier muss ggfs. mit der Zulassungsstelle und der Versicherung das weitere Vorgehen abgesprochen werden, oder aber Du konsultierst einen Anwalt. Du kannst aber zumindest die KFZ-Versicherung kündigen, dann wird das Fahrzeug mangels Pflichtversicherung zwangsstillgelegt wegen fehlendem Versicherungsschutz. Nachteil: Die Kosten laufen weiter auf Dich.

Zu mir kommen die Strafzettel ,was nun.

Beim Anhörungsbogen angeben, dass Du nicht gefahren bist, sondern XYZ. Dann wird der ausfindig gemacht und angeschrieben.

ok aber er ist nirgendwo Angemeldet und da steht das ich auch die Anschrift angeben muss ,oder geht es ohne ?

@Drache29

Was an

"Dann wird der ausfindig gemacht und angeschrieben."

war jetzt missverständlich? :-) Und wenn Du mit ihm reden kannst, nehme ich mal an, dass er ein Telefon besitzt. Das lässt sich ggfs. orten.

@FordPrefect

Ok Danke sorry habe ich aus Aufregung übersehen :))

Das ist kein großes Problem, Du mußt nur z Deiner Zulassungsstelle und erklären, daß er Dein Auto hat und Du keinen Zugriff auf Auto und Zulassungsbescheinigungen hast. Du mußt eine "Entbindung von den Halterpflichten nach §31 StVZO" beantragen. Dann bist Du aus der Halterhaftung raus. Wenn Du den Nutzer mit Adresse angeben kannst, wird dieser von der Zulassungsstelle angeschrieben und hat eine Frist zur Ummeldung, wenn er dem nicht nachkommt, geht das zur Zwangsstillegung.

Selben Fall hat ein Bekannter von mir gerade durchgezogen, da hat der Neffe das Auto auf ihn zugelassen. HAt 35 EUR an Gebührengekostet.

Am Besten Du setzt Dich mit dem Strassenverkehrsamt in Verbindung, dafür gibt es i.d.R. einen extra Sachbearbeiter für "Halterpflichen".

Aber das Auto ist vom Ex nicht meins , trotztem kann ich das machen ?

Die Idee ist gut, nur weder flächendeckend möglich, noch in diesem Falle zutreffend. Denn diese Entbindung setzt voraus, dass der Antragsteller Eigentümer des Fahrzeugs ist - und genau das liegt hier nicht vor.

Da bei uns in DE im Bereich KFZ eine Versicherungspflicht besteht siehts übel aus in deinem Fall.Es sei denn der KFZ Versicherungsbetrag wird von deinem Konto abgebucht.Dann stornierst du den Betrag.Das gleiche geht auch mit Steuern für das KFZ.Du könntest noch bei der Versicherung anrufen und dort deinen Fall schildern.Die wissen bestimmt eine Möglichkeit. ;-).Ansonsten einen Anwalt fragen.Was die Strafzettel betrifft mußt du bezahlen. Lg

Ich habe bei Versicherung angerufen und die haben geantwortet "wir können ihm nicht helfen,gehen sie zum Anwalt "

@Drache29

Von welchem Konto werden denn Versicherung und Steuern für das Auto abgebucht? Lg

@Drache29

Das dürfte dann über das Lastschriftverfahren laufen.Mach einen Brief fertig.Du brauchst nur einen Brief zur Versicherung hinschicken in denen du mitteilst das du die Einzugsermächtigung widerrufst.geb auch die Versicherungsscheinnummer mit an.besteht kein Versicherungsschutz für das Auto,meldet die Versicherung das dem zuständigen Finanzamt.das Finanzamt informiert das ordnungsamt oder die Polizei.Dann wird das Auto stillgelegt(darf nicht am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen. Lg

@rallytour2008

Danke :)) Ich mache das aber wird das nicht Konsequenzen für mich haben ich meine Bußgeld und Nachzahlung von Versicherung ?

@Drache29

Schaltet sich das Finanzamt ein wegen der Stillegung dann wird regulär abgerechnet wie sonst auch.Sollte es der Fall sein das noch was kommt dann erkläre einfach den Sachverhalt.Regulär dürfte allerdings nichts mehr kommen.Entweder bekommst du geld wieder oder mußt noch etwas nachzahlen.das betrifft nur die Versicherung und Steuern. Lg

@rallytour2008

Danke, ich hatte ehrlich gesagt angst das ich da noch mehr bezahlen muss :)

@Drache29

Bitteschön.Habs gemerkt das du Angst hast.Darum ja auch die Erklärungen wie das abläuft. Lg

Wenn das so verzwickt ist, solltest du einen Anwalt aufsuchen. Der kann dich da bestimmt beraten und weiß welche Schritte einzuleiten sind.

Na ja ich bin Harz-IV Empfänger und nicht so viel Geld im Portmonee :(

@Drache29

Frag mal beim Jobcenter an, da kannst du dann beantragen, dass die dich da unterstützen. Wenn du die ganzen Strafzettel und co nicht bezahlst bekommst du ja noch ganz andere Probleme.

@Datenschnee

Genau aber ich hoffte auf eine andere ohne Anwalt anzuschalten Lösung .Aber wen nicht anderes geht Dan folge ich deinem rat und gehe mit JobCenter reden .Danke

@Datenschnee

Das Jobcenter ist für privatrechtliche Streitigkeiten in keinem Fall zuständig. Die OP könnte jedoch für € 10.-- Gebühr einen Beratungsschein beim örtlichen AG einholen.

@FordPrefect

Danke, das wusste ich nicht .

@FordPrefect

Es ging ja auch nicht um die Streitigkeit selbst, sondern darum dass die ne Beratung bezahlen.

@Datenschnee

Das Jobcenter zahlt auch keine Beratung für privatrechtliche Fragen. Wieso auch? Dafür gibt es den Beratungsschein beim örtlichen AG.

@Drache29

als harz-IV kannst Du Prozesskostenhilfe beantragen

Stimmt alles nicht, man kann ein Auto sehr wohl ohne Fahrzeugbrief abmelden. Man kann es nur nicht wieder anmelden. Geh mal zur KFZ Zulassungsstelle, die Regeln sind geändert worden!

Strafzettel sind doch super. Gib einfach Name und Anschrift des Fahrers an und dann geht die Post dort hin. Wo ist das Problem?

Hab noch was vergessen, pass auf, der Schadenfreiheitsrabatt gehört dir! Gib den nicht weg an deinen Ex!

sie hat weder brief noch zul noch schilder ,, wer lesen kann ist klar im vorteil