Ex-Freund aus Wohnung abmelden?

5 Antworten

Nein, Abmelden wirst du ihn nicht können. Abmeldungen werden nur noch bei Wegzügen ins Ausland sowie bei Nebenwohnsitzen praktiziert. Im Falle eines Umzuges des Hauptwohnsitzes, ist der einzige Weg die Anmeldung in der neuen Hauptwohnsitzgemeinde.

Zudem sind Ab- / An-/ Ummeldungen rechtlich nur persönlich bzw. mit bestimmten Vollmachten möglich.

Es wird auf den Mitarbeiter der Verwaltung ankommen, was er mit deiner Information macht.

Wie oben bereits gesagt, würde ich den Brief mit entsprechendem Vermerk in einen Briefkasten schmeißen und Gut ist.

Du kannst ihn nicht abmelden. Wirf die Post mit dem Vermerk "Empfänger unbekannt" in den Briefkasten oder gib sie dem Zusteller zurück.

Ja, das kannst Du einfach machen, die freuen sich sogar...

In Ö geht das, hat meine Tochter bei ihrem Ex, aus den gleichen Gründen, auch gemacht.

Na zu erst einmal wurde ich den Postbote informieren, dass et die Post deines Exs nicht kehr bei dir einwerfen soll.

Und dann zum Einwohnermeldeamt und dennen mitteilen, dass dein Ex nicht mehr bei Dur wohnt.