Inkasso gefälschte Name?

8 Antworten

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Die Briefe müssten ja an eine Frau mit deinem Nachnamen adressiert sein. Du kannst dem Inkassobüro mitteilen, daß eine Person mit dem Namen weder bei die wohnt noch existiert.

Das wird eine Strafanzeige wegen Betrugs zur Folge haben, doch keine Bange, nicht gegen dich sondern gegen deine Ex.

Du solltest dem Inkassobüro den Sachverhalt mitteilen. Damit hast du den Verdacht etwas entkräftet mit falschem Vornamen selbst bestellt zu haben.

Hat sie von Ihrem Handy, ihrem PC oder von einem gemeinsam genutzten PC bestellt?

Welche Artikel hat sie bestellt. Eine Bestellung über einen BH würde z.B. schlecht zu dir passen. :-)

Deine Ex hat deinen Namen angegeben weil sie wusste es wird trotzdem zugestellt (perso kontrolliert ja niemand normal) und ihr eigener Name war zu dem Zeitpunkt schon "verbrannt"... ziel war es einfach Bonitätsabfragen auszuhelben. Ein glasklarer Eingehungsbetrug... stell Strafanzeige, schick den Sachverhalt nebst Aktenzeichen der Polizei einmalig ans Inkassobüro und bitte sie daran den Fall weiter zu verfolgen. Teile auch mit dass sie dort nicht mehr wohnt...

Da wird einiges auf sie zu kommen.

Ich würde mir da an deiner Stelle keine großen Gedanken machen.

Leider kommt auf dich unter Umständen etwas Arbeitsaufwand zu, das ist nicht zu vermeiden. Das aber auch nur, wenn von einem gemeinsam genutzten PC bestellt wurde, dann könnte rein theoretisch die Bestellung von dir stammen. Erst dann würde ich mir weitere Gedanken machen. Wenn sie vom eigenen Handy oder eigenen Rechner bestellt hat, dürftest du aus dem Schneider sein.

Wovon hat sie denn online bestellt? Wäre wichtig zu wissen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Wegen Urkundenfälschung kannst du deine Freundin nicht anzeigen, da sie keine Urkunde gefälscht hat.

Urkundenfälschung liegt dann vor, wenn du eine vorhandene Urkunde zu deinem Vorteil manipulierst, z.B. auf einem Zeugnis die Note 3 in eine Note 2 veränderst, also fälschst. Urkundenfälschung kommt bei dir nicht in Betracht.

Natürlich hat sie trotzdem eine Straftat begangen nämlich "Computerbetrug", und da gibt es ganz heftige Strafen.

Es greift § 263a des Strafgesetzbuchs.

Strafgesetzbuch (StGB) § 263a Computerbetrug

(1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er das Ergebnis eines Datenverarbeitungsvorgangs durch unrichtige Gestaltung des Programms, durch Verwendung unrichtiger oder unvollständiger Daten, durch unbefugte Verwendung von Daten oder sonst durch unbefugte Einwirkung auf den Ablauf beeinflußt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(2) § 263 Abs. 2 bis 6 gilt entsprechend.

(3) Wer eine Straftat nach Absatz 1 vorbereitet, indem er Computerprogramme, deren Zweck die Begehung einer solchen Tat ist, herstellt, sich oder einem anderen verschafft, feilhält, verwahrt oder einem anderen überlässt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

(4) In den Fällen des Absatzes 3 gilt § 149 Abs. 2 und 3 entsprechend.

Was einige ja schon geschrieben haben möchte ich noch einmal unterstreichen.

Lass dich auf keinen Fall auf ein Gespräch oder Schriftverkehr mit dem Inkassounternehmen ein.

Die versuchen gern einen "Ersatzschuldner" zu bekommen. Du kannst nur verlieren. Sollten sie Kontakt mt dir aufnehmen, lehne jedes Gespräch mit dem Hinweis, daß du weder eine Geschäftsbeziehung mit ihnen, noch mit ihrem Mandanten hast ab.

geheim007b  14.04.2019, 21:05

blödsinn. Im normalfall teilt man das dem Inkasso einmal mit und dann ist ruhe... er kann höchstens nochmal als Zeuge vor Gericht beim Prozess gegen die Ex geladen werden.

Wenn wirklich nochmal was vom Inkasso kommt kann man es ignorieren

Wiedereinmalich  14.04.2019, 21:12
@geheim007b

...und dann ist Ruhe? Träum weiter.

Prozeß gegen die Ex? Er muß darauf achten, daß es keinen Prozeß gegen ihn gibt.

So wie er geschrieben hat, hat die Ex seinen Nachnamen benutzt. Für das Inkassobüro ist aber nicht klar ob der Nachname oder Vorname nicht stimmt.

Sie haben den Nachnamen XXX und XXX wohnt unter der Adressse. Folglich werden sie sich erst einmal an ihn halten.

Erzähl mir als Anwalt nicht wie man sich in Rechtsfragen zu verhalten hat.

Als erstes hat er abzuklären, daß er nicht der Schuldner des Mandanten ist. Danach kann er abwarten. Inkassobüros können lästiger als Schmeißfliegen werden. Naturlich werden sie versuchen sich einen "Ersatzschuldner" zu verschaffen.

geheim007b  14.04.2019, 21:33
@Wiedereinmalich

Es ist gar keine Rechtsfrage... es ist ganz normales Verhalten das jeder Mensch der irgendwo eine Erziehung genossen hat drauf haben sollte. Gibt es ein Problem, teilt man es seinem gegenüber mit, dann weiß er es und kann entsprechend handeln...

und wenn das Inkasso wirklich blöd wird kann man es ja immer noch ignorieren oder ggf. aktiv dagegen vorgehen. Was soll denn passieren? Ein Mahnbescheid auf $nichtexistierende Person + Nachname des Fragestellers? Den schickt man ungeöffnet ans Amtsgericht zurück mit dem Hinweis -nicht existent-. EMA gibt aus dass die Person nicht existiert... jetzt könnte der Gläubiger nur noch Strafanzeige gegen den Fragesteller stellen (vor der Zahlungsklage)... wenn jetzt aber noch die Ex unterschrieben hat bzw. aus den Bestellungsinhalten ableitbar ist dass es die Ex war... und auch noch ersichtlich ist dass die Ex Negativeinträge hat und darum alles rund und plausibel ist geht er vor Gericht baden).. muss ich einem Anwalt ja aber vermutlich nicht erzählen.