eVB von alter Versicherung genutzt, aber danach andere Versicherung gewählt. Stilllegung droht

4 Antworten

Also, da kann aber etwas nicht stimmen. Wenn eine Versicherung eine eVBN hinterlegt, dann kann diese auch nur von der Versicherung widerrufen werden und die neue Versicherung, muß direkt der Zulassungsstelle zeitnah eine neue eVBN zustellen. Der VN kann diese nicht dort abgeben bzw. austauschen! Und Stillegung droht ja auch nur nach Mahnung und Kündigung und dann auch nur, wenn denn der VN nicht reagiert. Alles eigentlich ganz einfach, oder?

@schleudermaxe

Am freitag bekam ich dann einen Brief von der Zulassungsstelle, dass mein Auto stillgelegt wird, da die eVB von meiner alten Versicherung nicht mehr gültig ist. 

Da paßt wirklich was nicht zusammen: Ich vermute mal, dass die Kfz-Prämie bei der "alten" Versicherung nach wiederholter Mahnung nicht gezahlt worden ist - darum das Storno der vorläufigen Versich.bestätigung von der "alten" Versich.gesellschaft und damit der Entzug der verwendeten eVB-Nr. bei der Zulassungsstelle!

...ich weis nicht was da schief gegangenist aber folgendes Problem...

 Kann ich dann jetzt einfach die eVB der neuen Versicherung angeben? 

Hey Kay,

genau die Sache mit deiner 2. eVB-Nr. ist hier schiefgelaufen! Du kannst eine eVB-Nr. evtl. noch so lange austauschen bei der Zulassungsstelle, so lange du noch keinen Versicherungsvertrag unterschrieben hast und die Zulassungsstelle mitspielt!

Ich habe dann aber eine neue Versicherung ausgesucht und von dieser eine neue eVB bekommen...

... und diese nicht sofort bei deiner Zulassungsstelle austauschen lassen - dies war dein Fehler hier! Also unbedingt sofort persönlich bei deiner Zulassungsstelle vorbeigehen und deine 2. gültige eVB-Nr. austauschen lassen! Nur so kannst du noch einer Zwangsentstempelung zuvorkommen!

Gruß siola

Wie viele EVB-Nummern möchtest Du Dir denn noch holen? Wie oft möchtest Du denn noch die Versicherung bei / vor Zulassung des Fahrzeugs wechseln? Entscheide Dich also schleunigst für EINE Versicherung, lasse Dir von dort eine EVB-Nummer geben - und kläre die Sache mit dem Straßenverkehrsamt! Andernfalls solltest Du Dich doch nicht wudern, wenn Dein Fahrzeug zwangsweise still gelegt wird ...........

Ich habe garkeine eVB von der neuen angefordert. Diese habe ich einfach so bekommen. Das hat mich damals schon gewundert. Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist mit der eVB der alten Versicherung, dann muss die neue doch Rückmelden dass diese es an dem Tag übernimmt. Dafür haben die doch die eVB sicher übermittelt. Mich wundert es das eine solche Konstellation Heute überhaupt möglich ist.

@Auryn880
Wenn kein Vertrag zustande gekommen ist mit der eVB der alten Versicherung, dann muss die neue doch Rückmelden dass diese es an dem Tag übernimmt.

Die neue Gesellschaft übernimmt frühestens ab dem Tag der Abgabe der eVB-Nr. bei deiner Zulassungsstelle den vorläufigen Kfz-Haftpflichtversicherungsschutz!

Wenn du diese gültige eVB-Nr. einfach für dich behälst, woher soll dann die Gesellschaft wissen, ab welchem Tag sie dir vorläufigen Versicherungsschutz gewährleisten soll???

Du solltest ganz schnell Kontakt mit der von Dir gewählten neuen Versicherung aufnehmen und mit denen abklären, ob ab wann diese den Versicherungsschutz übernommen haben. Und ob von dort auch eine korrekte eVB an die Zulassungsstelle übermittelt wurde.