es ist erlaubt taxi fahren ohne taxischein? kann man sich ein taxi überhaubt ausleihen?

5 Antworten

Hallo,

Ich weiss es jetzt nicht gesetzlich exakt, aber solange das Taxi rein für private Zwecke benutzt würde, so sollte dafür bereits der Führerschein ausreichen. Du dürftest dann lediglich keine fremden Personen im Sinne des Taxlergewerbes mitnehmen. Das Taxi-Leuchtschild muss dann während der Privatfahrt ausgeschaltet sein, wie vermutlich auch der Taxameter.

mfg

Parhalia

Sonja07 
Fragesteller
 26.10.2012, 19:57

Erstmal Dankeschön für dein Antwort. nein es ist hauptsächlich für paar stunden und Nur privat nur für mich.

Parhalia  26.10.2012, 20:52
@Sonja07

Dann sehe ich darin auch kein Problem. Schaue mal nach, ob es ein Fahrtenbuch gibt, in dem sich eine Privatfahrt als solche ggf. dokumentieren ließe.

Ich weiss allerdings nicht exakt, ob reines Ausschalten des Taxi-Leuchtschildes ausreicht, oder ob man es zusätzlich abdecken muss. Da bringt aber ein simpler Anruf in einer Taxi-Rufzentrale erfahrene Sicherheit.

Sonja07 
Fragesteller
 26.10.2012, 21:21
@Parhalia

Sie haben recht. ich werde dann die zentrale anrufen und nach fragen. Dankeschön für ihre mühe. schönen Abend noch.

Parhalia  26.10.2012, 23:03
@Sonja07

Gerne geschehen & Ihnen auch einen schönen Abend.

Man macht einen separaten Kurs, um Fahrgäste zu befördern. Wenn du keine Personen gegen Entgelt mitmimmst, kannst auch mit einem Taxi fahren.

Sonja07 
Fragesteller
 26.10.2012, 19:58

Vielen dank für Antworten

ja, du darfst ein Taxi auch fahren, wenn du keinen Personenbeförderungsschein hast und keine Ortskunde- und Taxi- und Gesundheitsprüfung, WENN das "Dachzeichen" entfernt ist. Das ist das beleuchtbare Zeichen mit "Taxi" drauf.

Das Taxi gilt dann als Privatwagen und unterscheidet sich rechtlich nicht mehr von diesem.

Das Ding ist bloß das, dass der Taxiunternehmer, der den Wagen unterhält, dir sein Taxi garnicht geben wird, weil er viel Versicherung dafür zahlt und seine Versicherung die Nutzung auf legitimierte Fahrer beschränkt. Das gilt auch heute noch.

So lange du keine Personen gegen Entgelt beförderst, ja. Beispiel: Du bringst aus Gefälligkeit das Fahrzeug in eine Werkstatt.

Nein darf man nicht