Erwerbsminderungsrente: Hinzurechnung oder Kürzung der Rente?

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Hallo boy865,

Sie schreiben:

Erwerbsminderungsrente: Hinzurechnung oder Kürzung der Rente?

Wird die Unfallrente der BG mit der Erwerbsminderungsrente hinzugerechnet oder wird sie von der Ewerbsminderungsrente abgezogen, wenn ja wie werden sie angerechnet oder wie wird die Ewerbsminderungrente gekürzt? So nebenbei: mein Vater erhält hat eine MdE von 20 (200 Euro von der BG monatlich) Mein Vater würde 1015 € als Probeanrechnung erhalten.

Antwort:

Der Teufel steckt im Detail!

Ihr richtiger Ansprechpartner ist Ihre zuständige DRV-Rentenanstalt!

Die Berechnung ist komplex und richtet sich nicht zuletzt nach dem vorherigen Einkommen!

Unter folgendem Link kommt etwas Licht ins Dunkel:

http://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/rechts-frage-an-stefan-braatz-deutsche-rentenversicherung-bund/8322680.html

Auszug:

Die Anrechnungsregel: 

Ergeben Unfall- und Rentenversicherungsrente zusammen mehr als 70 Prozent eines Zwölftels des Jahresarbeitsverdienstes, nach dem die Unfallrente berechnet wurde, wird die Rente der Rentenversicherung gemindert. 

Unterm Strich soll die Summe beider Renten die 70-Prozent-Grenze nicht überschreiten. 

Mindestgrenzbetrag ist dabei die Monatsrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. 

Deutlicher wird die Rechnung an einem Beispiel: 

Aus einem Jahresarbeitsverdienst von 24 000 Euro (2000 Euro monatlich) beträgt bei 90 Prozent Grad der Minderung der Erwerbsfähigkeit die Rente von der Unfallversicherung nach den dortigen Vorschriften 1200 Euro (zwei Drittel von 2000 Euro, hieraus wiederum 90 Prozent). 

Dieser Betrag wird für die Anrechnung aber nicht voll angesetzt, da die Unfallrente insoweit unberücksichtigt bleibt, wie eine Grundrente nach dem Bundesversorgungsgesetz bezogen werden könnte. 

Diese beliefe sich im vorstehenden Beispiel aktuell auf 595 Euro. 

Bevor es an die 70-Prozent-Grenzbetragsberechnung geht, wird die Unfallrente in Höhe von 1200 Euro durch Abzug der (unterstellten) Grundrente in Höhe von 595 Euro auf 605 Euro „heruntergerechnet“.

Fazit:

Gehen Sie auf Nummer sicher und lassen Sie sich von der zuständigen DRV-Rentenanstalt per verbindlichem Bescheid den aktuellen Stand mitteilen!

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Die BG-Rente gibt es ZUSÄTZLICH.

Erst wenn die Gesamtrente höher wäre als eine BG-Rente mit einem MdE von 100 % würde die gesetzliche Rente entsprechend gekürzt.

Ich hab auch mal eine ganze Weile beide Renten bezogen MDE von 50 und volle Erwerbsminderungsrente. Da wurde nichts angerechnet

Hallo,

Wenn Du sowohl eine Versichertenrente aus der gesetz­lichen Unfallversicherung als auch eine Rente wegenverminderter Erwerbsfähigkeit von der Deutschen Ren­tenversicherung erhalten, darf die Summe dieser Renteneinen bestimmten Höchstbetrag nicht überschreiten.

Ausnahme: Die Rente aus der gesetzlichen Unfallver­sicherung wird für einen Unfall oder eine Berufskrank­heit gezahlt, die sich tatsächlich oder aufgrund gesetz­licher Fiktion erst nach Eintritt der Erwerbsminderung

ereignet haben, oder sie beruht ausschließlich auf Ihrer eigenen Beitragsleistung beziehungsweise der Ihres Ehepartners.

Also A+B Stelle der DRV fragen (Auskunfts- und Beratungsstelle).

Beste Grüße

Dickie59

Gem. §93 SGB VI wird aus dem JAV der BG ein Höchstbetrag errechnet. 

Sofern beide Renten diesen nicht erreichen, werden beide Renten gezahlt. Wird der Betrag überschritten, wird die Rente aus der gesetzl. RV gekürzt