unfallrente und erwerbsminderungsrente?

3 Antworten

Hoi.

Jein. Dazu haben wir nicht alle Infos von dir:

"Im § 93 SGB VI ist die Anrechnung von „gleichartigen“ Renten geregelt. „Gleichartig“ sind in diesem Sinne zum einen Verletztenrenten aus der Unfallversicherung und Renten aus eigener Versicherung von der Deutschen Rentenversicherung. Renten aus eigener Versicherung sind Alters-, Erwerbsminderungs- und Erziehungsrenten. Zum anderen fällt das Zusammentreffen von Hinterbliebenenrenten aus der Unfallversicherung und Hinterbliebenenrenten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unter die Regelung.

Hinweis: Bei nicht gleichartigen Renten kann es zu einer Anrechnung nach anderen Vorschriften kommen, die in diesem Artikel jedoch nicht näher betrachtet werden.

Im Übrigen ist die Anwendung des § 93 SGB VI ausgeschlossen, wenn der Unfall oder die Berufskrankheit, aufgrund dessen die Rente aus der Unfallversicherung gezahlt wird, erst nach Eintritt der Erwerbsminderung bzw. nach Beginn der Altersrente eingetreten ist oder die Unfallrente ausschließlich nach dem Arbeitseinkommen des Unternehmers oder seines Ehegatten berechnet wurde."

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/de/Inhalt/4_Presse/Infos_der_pressestelle/Veroeffentlichungen_veranstaltungen/Pressemitteilungen/Rententipps_monat/rententipp_monat_2017_10.html

Ciao Loki

nelunddirk 
Fragesteller
 06.04.2018, 17:17

Danke für die Tipps, aber ich glaube daß ich schlicht zu blöd bin das alles auszurechnen.

Wer sich sowas ausdenkt ist in meinen Augen mindestens schwer Verhaltensauffälligkeiten.

Lokicorax  06.04.2018, 17:33
@nelunddirk

Naja, es soll halt gerecht zugehen. Im Prinzip kann man sagen - du gewinnst, aber verlierst auch nix.

Lass es dir einfach von denen ausrechnen .

Eine Rente von der Berufsgenossenschaft wird auf die EM-Rente nicht angerechnet, du kannst also im Falle der Erwerbsminderung mit ca. 1300 € rechnen. Allerdings kann es auch etwas weniger sein, wenn die Erwerbsminderung zu einem früheren Zeitpunkt eingetreten ist als der Stichtag für die Renteninformation.

Unabhängig davon kannst du auch zur vollen EM-Rente jährlich bis 6300 € hinzuverdienen, solange deine Arbeitszeit unter 3 Std. beträgt.

nelunddirk 
Fragesteller
 06.04.2018, 12:54

Danke erstmal, da hab ich andere Infos betreff Anrechnung.Wenns nicht angerechnet würde, hätte ich ja 1300 EU minus ca. 10% + 422 Eu

okieh56  06.04.2018, 12:55
@nelunddirk

Es gibt einen Höchstbetrag, den man mit beiden Renten zusammen nicht übersteigen darf, aber den erreichst du mit den Summen nicht.

Eckengucker  06.04.2018, 13:03
@nelunddirk

tut mir leid, aber die Aussage ist richtig. Das SGB IV wurde zum 01.01.2017 beschlossen und die Hinzuverdienstgrenzen sind mit maximal 6300 Euro pro Jahr und max. 3 Std. Arbeitszeit seit 01.01.2018 gültig. Du hast wahrscheinlich alte Infos. Google nach dem neuen §96a Abs 1 Sozialgesetzbuch IV. Bitte beachte auch Abs. 1a, die Deckelung. Das ist eine weitere "Falle". Die Abzüge sind linear bei 40%, bei der Deckelung kann es je nach Erwerbsminderung sogar sein, dass erheblich mehr angerechnet wird. Du hast derzeit nur 20 % anerkannt. Du solltest das prüfen lassen.

Ups ich war zu schnell. Den wichtigsten Teil hatte Okieh56 zeitgleich hinzugefügt.

okieh56  06.04.2018, 13:14
@Eckengucker

Der Hinzuverdienstdeckel nach Abs. 1a kommt nur bei Überschreiten des Hinzuverdienstes von 6300 € zur Anwendung.

nelunddirk 
Fragesteller
 06.04.2018, 13:28
@okieh56

Danke, Ihr seid SUPER. Frage: Ist meine Rechnung 1300 Erwerbsminderungsrente minus ca. 10% + 422 Bg Unfallrente gleich Gesamtrente richtig oder falsch?

okieh56  06.04.2018, 17:33
@nelunddirk

Unsere Kommentare bezogen sich auf die Bruttorenten. Du meinst mit den 10% sicher die Beiträge zur KV und PV von deiner EM-Rente.

Die Ermittlung der Nettobeträge ist aber etwas komplizierter.

Falls du in KVdR (Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert bist, zahlst du von der EM-Rente ca. 11%, die Unfallrente wird mit 18% belegt (weil du hierfür keinen KV-Zuschuss bekommst) und die Steuern musst du auch noch beachten.

turnmami  06.04.2018, 20:07

Du hast §93 SGB VI vergessen. UV Renten werden sehr wohl auf EM Renten angerechnet!!! Die Rente ist kein Einkommen nach §96a

okieh56  06.04.2018, 21:47
@turnmami

Das stimmt, aber nur wenn der Grenzbetrag (70% des Arbeitsverdienstes, der der Berechnung der Unfallrente zugrunde liegt) überschritten wird, erfolgt eine Anrechnung!

Hallo nelunddirk,

Sie schreiben:

unfallrente und erwerbsminderungsrente?

Antwort:

Immer wenn Leistungen von verschiedenen Trägern der Sozialversicherung zur Diskussion stehen, wrid die Sache komplex und für juristische Laien unüberschaubar!

Aus diesem Grund empfiehlt sich immer die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, um finanzielle Nachteile zu vermeiden!

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/OldenburgBremen/de/Inhalt/4_Presse/Infos_der_pressestelle/Veroeffentlichungen_veranstaltungen/Pressemitteilungen/Rententipps_monat/rententipp_monat_2017_10.html

https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/rechts-frage-an-stefan-braatz-deutsche-rentenversicherung-bund/8322680.html

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Fazit:

Verzichten Sie in Ihrem eigenen Interesse auf gar keinen Fall auf die Hinzuziehung eines kompetenten Rechtsbeistandes, denn der Teufel steckt wie so oft im Detail!

https://www.vdk.de/deutschland/pages/mitgliedschaft/73646/rechtsberatung_des_sozialverbands_vdk

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad