BG Unfallrente Abfindung?

1 Antwort

Hoi.

Hier kommt folgende Regelung zum tragen:

§ 76 SGB VII Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert

(1) Versicherte, die Anspruch auf eine Rente wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von weniger als 40 vom Hundert haben, können auf ihren Antrag mit einem dem Kapitalwert der Rente entsprechenden Betrag abgefunden werden. Versicherte, die Anspruch auf mehrere Renten aus der Unfallversicherung haben, deren Vomhundertsätze zusammen die Zahl 40 nicht erreichen, können auf ihren Antrag mit einem Betrag abgefunden werden, der dem Kapitalwert einer oder mehrerer dieser Renten entspricht. Die Bundesregierung bestimmt durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates die Berechnung des Kapitalwertes.

(2) Eine Abfindung darf nur bewilligt werden, wenn nicht zu erwarten ist, daß die Minderung der Erwerbsfähigkeit wesentlich sinkt.

(3) Tritt nach der Abfindung eine wesentliche Verschlimmerung der Folgen des Versicherungsfalls (§ 73 Abs. 3) ein, wird insoweit Rente gezahlt.

  1. Jetzt muss man in der UVKapWertV nachschauen:

§ 1 Abfindung nach § 76 Abs. 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch

"(1) Wird ein Verletzter, der Anspruch auf eine Rente auf unbestimmte Zeit nach § 62 Abs. 2 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch wegen einer Minderung der Erwerbsfähigkeit durch Folgen des Arbeitsunfalls um weniger als 40 vom Hundert hat, innerhalb von 15 Jahren nach dem Unfall abgefunden, so richtet sich der Kapitalwert nach der Anzahl der zur Zeit des Unfalls vollendeten Lebensjahre des Verletzten und nach der seit dem Unfall vergangenen Zeit. Das Abfindungskapital ist die mit dem Kapitalwert aus der Tabelle der Anlage 1 vervielfältigte Jahresrente."

Das wäre ein Wert von 17,0. Jahresrente wäre dann wohl 2.532 Euro. Es sollte ein Wert von 43.044 Euro herauskommen. Ob das aber so stimmt, kann nur die BG dir genau sagen!!!

  1. Lebenslang heisst: Rente bis zu deinem Tod.

  2. Bei Verschlechterung nach der Abfindung erhälst du eine Rente aufgrund der "Differenz-M.d.E.". Wird also später festgestellt das jetzt eine M.d.E. von 30 vorliegt, erhälst du eine Rente aufgrund von M.d.E. 10(30 minus der abgefundenen 20).

Ciao Loki