Gutachter Unfallrente BG neutraler Arzt oder behandelter Arzt?

2 Antworten

Hallo Harry3333,

Sie schreiben:

Gutachter Unfallrente BG neutraler Arzt oder behandelter Arzt?

Meine Frage, ist das erste Gutachten Ungültig weil es kein neutrales Gutachten war ?

Kann ich bei einer höheren MdE durch neues Gutachten die Unfallrente nachfordern ? (Bekomme 20% Unfallrente auf Grund des ersten Gutachten)

Antwort:

Auseinandersetzungen mit Berufsgenossenschaften gehören zu den anspruchvollsten überhaupt und die BG`s sind Weltmeister im Abwehren von Leistungsansprüchen!

Ihre Fragen wird Ihnen nur ein sehr versierter und kompetenter Fachanwalt nach Akteneinsicht zuverlässig beantworten können, hier an dieser Stelle wird dies nicht funktionieren!

Zum Beispiel:

http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung.html

http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gutachter.html

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Ein eines Fehlers beschuldigter Arzt kann kein objektives Gutachten erstellen.

Ob dieses erste Gutachten rechtlich haltbar ist, kann Dir vermutlich nur ein Fachanwalt beantworten.