Gutachter Unfallrente BG neutraler Arzt oder behandelter Arzt?
Hallo
vielleicht kann mir jemand eine Auskunft geben. Hatte 2004 einen Wegeunfall und bekam dadurch 2014 eine neue Hüfte. Bei der OP wurde die neue Hüfte falsch eingesetzt und deshalb muss ich jetzt eine Gehhilfe nutzen und darf die Hüfte nicht belastet, brauchte 1 Jahr bis ich dies nachweisen konnte mit dem Fehler.
Der damalige Arzt der mich Operiert hat, hat auch das Gutachten zur Unfallrente gemacht und im Gutachten verschwiegen das Ihm ein Fehler unterlaufen ist. Habe es endlich Geschafft mit Hilfe des Bundesamt für Versicherungen das jetzt ein neues Gutachten gemacht wird.
Es wurden zwar 3 Vorschläge der BG gemacht an Ärzten, habe aber einen Orthopäden angegeben der zugelassener Gutachter bei Gericht ist.
[B]Dieser sagte mir das er das Gutachten nur machen darf wenn ich kein Patient bei Ihm bin[/B], was ich zum Glück nicht bin.
Meine Frage, ist das erste Gutachten Ungültig weil es kein neutrales Gutachten war ?
Kann ich bei einer höheren MdE durch neues Gutachten die Unfallrente nachfordern ? (Bekomme 20% Unfallrente auf Grund des ersten Gutachten)
Gruß Rolf
2 Antworten
Hallo Harry3333,
Sie schreiben:
Gutachter Unfallrente BG neutraler Arzt oder behandelter Arzt?Meine Frage, ist das erste Gutachten Ungültig weil es kein neutrales Gutachten war ?
Kann ich bei einer höheren MdE durch neues Gutachten die Unfallrente nachfordern ? (Bekomme 20% Unfallrente auf Grund des ersten Gutachten)
Antwort:
Auseinandersetzungen mit Berufsgenossenschaften gehören zu den anspruchvollsten überhaupt und die BG`s sind Weltmeister im Abwehren von Leistungsansprüchen!
Ihre Fragen wird Ihnen nur ein sehr versierter und kompetenter Fachanwalt nach Akteneinsicht zuverlässig beantworten können, hier an dieser Stelle wird dies nicht funktionieren!
Zum Beispiel:
http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gesetzliche-unfallversicherung.html
http://www.ra-buechner.de/fachbereiche/gutachter.html
Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit
Konrad
Ein eines Fehlers beschuldigter Arzt kann kein objektives Gutachten erstellen.
Ob dieses erste Gutachten rechtlich haltbar ist, kann Dir vermutlich nur ein Fachanwalt beantworten.