Ersteigertes Haus / Grundstück betreten und Garten umgraben

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Hallo, an deiner Stelle würde ich noch abwarten, bis den ehemaligen Eigentümern der Besitz des Grundstücks völlig entzogen ist, da der Wohnungsbegriff in der Regel ziemlich weit ausgelegt wird und auch einen eingezäunten bzw. abgetrennten Garten umfassen kann. Wenn es sich hierbei nur um einen Vorgarten handelt, kann man dies auch sicherlich anders sehen und vom Wohnungsbegriff ausnehmen, ich persönlich würde dieses Risiko aber nicht eingehen.

Ich vermute, dass der Bewohner des Hauses, ob es nun einen Mietvertrag (vielleicht mündlich?) gibt oder er eher als Hausbesetzer einzustufen ist, nicht allzu gut auf dich zu sprechen ist. Dass eine Zwangsräumung ansteht, ist ihm ja längst bekannt und wenn er ein umgänglicher Mensch wäre, würdest du ihn wohl einfach nach seiner Meinung fragen.

Wenn du also nun den Garten umgestaltest, wird er vielleicht versuchen, das zu sabotieren: Er kann Geräte verschwinden lassen, vorbereitete (z.B. ausgebaggerte oder angesäte) Flächen unbrauchbar machen, sein Auto quer in der Zufahrt abstellen...

Für einen letzten Monat würde ich einem Bald-Ex-Bewohner keine unnötigen Einladungen dazu präsentieren, mich zu ärgern: "Der Klügere (erspart sich vermeidbaren Stress und) gibt nach". Zudem wird es sowieso kalt, da bekommst du eventuell nicht mehr viel geschafft, bevor der Winter dich zur Unterbrechung der Arbeiten zwingt.

Nein, darfst Du nicht, es ist noch nicht Dein Besitz. Das darfst Du erst, wenn der GV Dir den Besitz übergeben hat, alles andere wäre Hausfriedensbruch...

Hallo, willst Du warten bis zum jüngsten Tag. Das Haus gehört dir. Mach was Du für richtig hältst. Alles andere ist eine Frage der Zeit. Gruß, Peter

MosqitoKiller  16.11.2013, 18:49

Er hat nicht gefragt, was er will, sondern ob er das darf...