Erste Hilfe kurs und Sehtest nochmal machen?

4 Antworten

§19 FeV:

Im Falle der Erweiterung oder der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis ist auf einen Nachweis zu verzichten, wenn der Bewerber zuvor bereits an einer Schulung in Erster Hilfe im Sinne des Absatzes 1 teilgenommen hat.

Der Sehtest ist zwei Jahre gültig, §12 FeV:

Sehtestbescheinigung, Zeugnis oder Gutachten dürfen bei Antragstellung nicht älter als zwei Jahre sein.

Wenn du damals beispielsweise einen 1,9 Jahre alten Sehtest eingereicht hast, benötigst du für den aktuellen Antrag einen neuen.

Du benötigst einen Sehtest, der jünger als zwei Jahre alt ist, und bezüglich der Ersten Hilfe reicht der Nachweis, den du noch vom letzten Kurs hast.

Der Sehtest darf nicht älter als 2 Jahre sein bei Antragstellung..

Der Erste Hilfe Kurs muss mind. 9 Unterrichtseinheiten a 45 Min. gehabt haben.. dann ist er gültig, egal wie alt.

nein, das liegt bereits vor, ist nicht älter wie 2 Jahre.