Reicht ein Sanitäter Kurs für den Führerschein?

8 Antworten

§19 FeV:

(1) Bewerber um eine Fahrerlaubnis müssen an einer Schulung in Erster Hilfe teilnehmen, die mindestens neun Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten umfasst. Die Schulung soll dem Antragsteller durch theoretischen Unterricht und durch praktische Übungen gründliches Wissen und praktisches Können in der Ersten Hilfe vermitteln.
(2) Der Nachweis über die Teilnahme an einer Schulung in Erster Hilfe wird durch die Bescheinigung einer für solche Schulungen amtlich anerkannten Stelle oder eines Trägers der öffentlichen Verwaltung, insbesondere der Bundeswehr, der Polizei oder der Bundespolizei, geführt.

Nur wenn deine Schule eine amtlich anerkannte Stelle für Erste-Hilfe-Kurse ist oder eine solche Stelle den Kurs in der Schule durchgeführt hat, kann er von der Fahrerlaubnisbehörde anerkannt werden, völlig unabhängig davon, ob er die sonstigen Anforderungen wie die Stundenzahl erfüllt.

Ja, wenn du eine Urkunde über die Teilnahme an einem Erste Hilfekurs hast, dann ja.

hast du eine Bescheinigung darüber?

nach den neuen Erfordernissen, benötigst eine Bescheinigung über mind. 9 Unterrichtseinheiten á 45 Minuten, ob das gegeben ist?

die Schule hat darüber bestimmt keine Unterlagen, wenn nur die ausführende Orga - wie Drk - Malteser

Wenn dort was steht von: 9 Unterrichtseinheiten a 45 Minuten kannst du den Schein bedenkenlos noch nutzen!