Führerschein nach einem Jahr noch nicht feritg?

1 Antwort

    Zunächst einmal hat hat der Zeitpunkt der Anmeldung bei der Fahrschule keine große Relevanz, denn wichtiger ist wann die zuständige Prüforganisation (TÜV, DEKRA) sich bei dir meldet. Die Prüforganisation meldet sich erst bei dir wenn sie von der zuständigen Führerscheinstelle einen Prüfauftrag erhält, was einige Wochen dauern kann. Damit die Führerscheinstelle diesen Prüfauftrag erteilt müssen aber alle nötigen Unterlagen von dir eingreicht worden sein.
    Falls du also noch keinerlei Unterlagen bei der Führerscheinstelle eingereicht hast musst du deinen Vertrag mit der Fahrschule nachlesen ob dieser befristet ist oder ob sonstige Klauseln darin stehen. Wenn nicht, dann ist alles ok.
    Falls du jedoch im November 2015 Nachricht von der Prüfstelle erhalten hast , also z.B. eine Zahlungsaufforderung für die Prüfungen - was bedeutet das du auch alle Unterlagen abgegeben hast bei der Führerscheinstelle da sich ja sonst diese nicht bei dir gemeldet hätten, dann läuft eine Frist  die ein Jahr ist bevor dein Fahrerlaubnisantrag seine Gültigkeit verliert. Bedeutet: Wenn diese Frist erlischt musst du erneut einen Antrag stellen auf Fahrerlaubnis. Innerhalb dieses Jahres musst du die theoretische Prüfung absolvieren und wenn du diese geschafft hast innerhalb eines Jahres nach bestehen der theoretischen Prüfung die praktische Prüfung. Versäumst du es innerhalb eines Jahres nach der theoretischen Prüfung die praktische zu machen geht alles wieder von vorne los: Antrag auf Fahrerlaubnis ....     hoffe gehlofen zu haben