Erstausstattung bei zweiter Wohnung mit über 25 Jahre?
Liebes gutefrage Team, ich hab eine Frage welche hier öfter auftauchte, jedoch nicht in der Form und aktuell. Zwar bin ich noch im letzten Jahr in der Ausbildung, habe den Wohnort wechseln müssen. Ich habe anfangs in einer möblierten Betriebswohnung gewohnt. Meine Einkünfte, Gehalt - Berufsausbildungsbeihilfe - Kindergeld belaufen sich auf ca. 750€, welches für Neuanschaffungen in Form von Bett zb nicht ausreicht. Meine Frage ist es, welche chancen hat man um bspl. ein Bett vom Sozialamt finanziert zu bekommen? Welche voraussetzungen muss man bringen?
Ich bin über 25 Jahre alt, genau genommen bin ich 25.
Vielen Dank für die Antworten schonmal.
2 Antworten
Wenn du schon eine Erstausstattung bekommen hast bzw.deine Wohnung / Unterkunft schon mal eingerichtet hattest,dann wirst du in diesem Fall nichts mehr bekommen,denn es handelt sich dann um eine Ersatz und nicht um eine Erstausstattung und diese muss aus dem Regelsatz angespart werden,in deinem Fall halt von deiner Vergütung / Einkommen !
Selbst wenn du etwas bekommen würdest,läge die Pauschale für ein komplettes Bett bei ca.100 €,dann ist es auch nicht gesagt das du das Geld bekommen würdest,es können auch Sachleistungen erbracht werden.
Würde es dringend sein,dann käme ggf.ein zinsloses Darlehen in Betracht,aber dann würde es wieder Probleme geben weil du als Azubi in der Regel gar keinen Leistungsanspruch hast,also wahrscheinlich nichts bekommen würdest.
Wie der Name besagt: Erstausstattung. Da es sich um die zweite Wohnung handelt, steht dir hier nichts mehr zu.