Erstausstattung bei zweiter Wohnung mit über 25 Jahre?

2 Antworten

Wenn du schon eine Erstausstattung bekommen hast bzw.deine Wohnung / Unterkunft schon mal eingerichtet hattest,dann wirst du in diesem Fall nichts mehr bekommen,denn es handelt sich dann um eine Ersatz und nicht um eine Erstausstattung und diese muss aus dem Regelsatz angespart werden,in deinem Fall halt von deiner Vergütung / Einkommen !

Selbst wenn du etwas bekommen würdest,läge die Pauschale für ein komplettes Bett bei ca.100 €,dann ist es auch nicht gesagt das du das Geld bekommen würdest,es können auch Sachleistungen erbracht werden.

Würde es dringend sein,dann käme ggf.ein zinsloses Darlehen in Betracht,aber dann würde es wieder Probleme geben weil du  als Azubi in der Regel gar keinen Leistungsanspruch hast,also wahrscheinlich nichts bekommen würdest.

Wie der Name besagt: Erstausstattung. Da es sich um die zweite Wohnung handelt, steht dir hier nichts mehr zu.