Möbelhaus: Welche Rechte habe ich als Kunde wenn die Lieferzeit für ein von mir bestelltes Bett überzogen wird?
Ich habe im Möbelhaus ein Bett bestellt. Mir wurden "acht Wochen Lieferzeit allerhöchstens" versprochen, die aber bereits letzte Woche Freitag abgelaufen sind. Ich bin 5. Oktober schon in meine neue Wohnung gezogen und hab gedacht: Die fünf Tage aufm Sofa schlafen ist ja kein Problem. Mittlerweile wird es aber recht anstrengend.
Ich muss dazu sagen, dass ich bereits knapp über die Hälfte (550€) für das Bett anbezahlt habe und der Rest bei Lieferung fällig ist.
Also meine Frage: Habe ich, wenn ich morgen in das Möbelhaus gehe, das Recht auf Schadensersatz (zB. in Form von kostenloser Zustellung (Wert 90€] oder sogar auf Rücktritt vom Vertrag?
Wäre wirklich dankbar für hilfreiche Antworten ;-)
2 Antworten
Das ist nicht ganz so einfach.
Üblicherweise werden Lieferzeiten nur als "voraussichtlich" und "unverbindlich" angegeben. Ich denke mal, das wird in deinem Fall nicht anders aussehen. Was sagt denn deine schriftliche Bestellung dazu aus?
Um Schadensersatzansprüche geltend zu machen, müsstest du nun den Verkäufer erst mal in Verzug setzen und ihm eine "angemessene" Nachfrist einräumen.
Als angemessen sollte man hier 1-2 Wochen ansetzen. Der Verkäufer muss sich nicht auf deinen Vorschlag der kostenlosen Lieferung einlassen. Es könnte jedoch sehr gut sein, dass der Verkäufer mit sich reden lässt, da er ja einen Kunden nicht verärgern oder gar verlieren will.
Auf dem Kaufvertrag steht im Kleingedruckten leider gar nichts zu verspäteter Lieferung von seiten des Verkäufers. Deswegen frag ich hier.
Ich hatte eh vor mehr oder weniger an ihre Menschlichkeit zu appelieren und mir wenigstens ein bisschen entgegen zu kommen (nochmal 1-2 Wochen auf der Couch wären echt sch.... ). Ob ich als einzelner Kunde dann wirklich so von Bedeutung bin wird sich ja morgen zeigen.
Aber danke für die Antwort ;-)
Erbringt der Schuldner (hier Möbelhsaus) seine fällige Leistung nicht so kann der Gläubiger, wenn er dem Schuldner erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat, vom Vertrag zurücktreten......
d.h. du musst ihm ne Frist setzen wenn er diese immernoch nicht erfüllt dann zurücktreten
kostenlose Zustellung ist kein Schaden . Einfach ansprechen und auf Kulanz bitten dir ie Zustellung kostenlos zu gewähren....
Druck machen und sagen dass du sonst anderweitig ein Bett kaufst also bisschen flunkern dann kommen die entgegen
Cool Danke! So wird's gemacht.