Erst zahlt Kunde nicht, dann nur einen Teil - Hilfe - Was können wir machen?=

7 Antworten

Es gibt mehrere Möglichkeiten: einen Mahnbescheid schicken, ein Inkassobüro beauftragen oder einen REchtsanwalt beauftragen.

kevin1905  12.12.2013, 15:57
  • Mahnbescheid --> gute idee
  • Inkassobüro --> weniger gut
  • Rechtsanwalt --> gut, wenn der direkt Klage einreicht.

Solche 'Kunden' nennt man Betrüger. Ihr habt euch bereits viel zu viel gefallen lassen. Der braucht die harte Tour. Du musst ihm auch am Telefon sagen, dass dir das sch...egal ist, von wem er über den Tisch gezogen wurde (glaube es sowieso nicht). Jetzt würde ich erst einmal Anzeige wegen Betrugs erstatten. Dann gibt es ein bisschen Stress für ihn und nach einem Inkassounternehmen gucken, das nicht so gutmütig ist und nur Mahnung schickt, sondern ein bisschen "Psychoterror' veranstaltet.

Ernestine178  12.12.2013, 09:13

und noch etwas. Schickt sofort eine Mahnung über den Restbetrag, denn sonst könnte euch ausgelegt werden, dass ihr die Teilzahlung akzeptiert habt.

mepeisen  12.12.2013, 09:39
@Ernestine178

Solche 'Kunden' nennt man Betrüger.

Das hat mit strafrechtlichem betrug nichts zu tun. Zudem sind Telefongespräche nicht beweisbar. Wenn jeder bei säumigen Rechnungen wegen Betrugs belangt werden würde, ist halb Deutschland im Gefängnis. Eine Anzeige wegen Betrugs ist Blödsinn und könnte sogar als falsche Verdächtigung ausgelegt werden.

Schickt sofort eine Mahnung über den Restbetrag, denn sonst könnte euch ausgelegt werden, dass ihr die Teilzahlung akzeptiert habt.

Auch das ist Blödsinn. er ist bereits in Verzug und hat keinerlei Grund für eine etwaige Minderung benannt. Jede weitere Mahnung bringt rechtlich gesehen exakt nichts.

Der nöchste logische Schritt ist ein gerichtlicher Mahnbescheid über den noch ausstehenden Teilbetrag.

Ernestine178  12.12.2013, 09:42
@mepeisen

Wie bitte? Kein Betrug? Gut, wenn das ok ist, dann bestelle ich jetzt auch mal für einen Betrag, den ich nicht zahlen kann oder auch nicht zahlen will.

Natürlich ist es Betrug, wenn jemand einen Auftrag erteilt, mit der Absicht, diesen sowieso nicht oder nicht vollständig zu zahlen. Das gilt es zu überprüfen.

mepeisen  12.12.2013, 10:02
@Ernestine178

Betrug = Vorsatz. Einfach eine Rechnung nicht zu zahlen ist noch lange kein Vorsatz. Das wird dir sehr gerne auch der Staatsanwalt deines Vertrauens erklären. Die Telefongespräche oder dieses "Der Osten hat mich verarscht." deutet zwar auf eine persönliche Abneigung hin, aber noch lange nicht auf den Vorsatz, die Rechnung nicht zahlen zu wollen. Letztlich hat er schon einen teil bezahlt. Damit ist jeglicher Vorsatz erst mal vom Tisch.

Nochmal: Das einfache Nicht-Zahlen einer Rechnung ist noch lange kein Betrug. Wie oft im Leben hast du bisher eine Mahnung bekommen? Sagen wir 3 mal? Also wärst du schon nach deiner Logik dreimal straffällig geworden. Tja, damit wärst du schon ganz sicher einmal im Knast gewesen.

Das wird dann gerne auch der Staatsanwalt des Vertrauens erklären...

Ernestine178  12.12.2013, 10:07
@mepeisen

Ja, und warum soll nicht mal überprüft werden, ob hier mit Vorsatz gehandelt wurde?

mepeisen  12.12.2013, 10:24
@Ernestine178

Weil das nichts bringt, weil er längst einen Teil bezahlt hat, weil er keine falschen Adressen verwendet hat und weil er vermutlich auch nicht zahlungsunfähig ist? Was soll der Staatsanwalt machen? Raten? In seine Glaskugel schauen? Das wird ergebnislos eingestellt und wenn es blöd läuft, unterstellt der Bürgermeister hier Böswilligkeit bei den Handwerkern und damit eskaliert das Ganze und die Handerkerlein müssen jahrelange Rechtsstreits ertragen.

Ernestine178  12.12.2013, 10:33
@mepeisen

gut, danke für den Tipp. ich bestelle irgendwo etwas, gebe meine richtige Adresse an und zahle nur einen Teil. Und das ist dann ok? Gut zu wissen.

mepeisen  12.12.2013, 13:08
@Ernestine178

Und das ist dann ok

Das habe ich nie behauptet. Du vermengst Zivilrecht und Strafrecht.

Ob Betrug oder nicht, den Rest wirst du grundsätzlich zahlen müssen. Zur Not wirst du gerichtlich gezwungen werden.

Wenn dir einer nachweist, dass du exakt das ankündigst, dann ist das Betrug. Wenn du das hundertfach machst, wirst du dich mit "Versehen" nicht mehr rausreden können und dann ist das ebenso Betrug.

Informiere dich zuerst mal, bevor du falsche Dinge schreibst.

Ernestine178  12.12.2013, 13:24
@mepeisen

nein, das tue ich nicht. Und außerdem widersprichst du dich. Wenn ich mehr bestelle als ich zahlen kann, kann mich auch keiner zwingen. Und der Betrug ist nach deiner Theorie nicht relevant, denn wenn mich keiner anzeigt (so wie du das empfielst) habe ich schließlich nichts zu befürchten.

mepeisen  12.12.2013, 17:56
@Ernestine178

Ein netter Troll bist du. Kannst du nochmal auf den TE zurückkommen? Auf seinen Fall? Und wieso dein Vorwurf, der Bürgermeister sei ein Betrüger, stimmt? Denkst du ich lasse mich auf eine blödsinnige Diskussion mit dir ein, wo du immer neue Fälle ausdenkst und fragst, wieso das kein Betrug ist?

Wenn es einen Vorsatz gibt, ist das Betrug. Punkt. Wenn man diesen Vorsatz nicht nachweisen kann, ist das Verfahren ergebnislos und man wird nicht bestraft. Punkt. Hass auf Ossis ist ein Motiv aber noch kein Beweis für Vorsatz, jemand anderen schädigen zu wollen.

Mehr habe ich nicht gesagt, aber auch nicht weniger. Und nun verkriech dich einfach in dein Troll-Loch. Ich werde dich nimmer füttern und getreu dem Motto "Do not feed the troll" hoffe ich, dass du mangels Nahrung eingehst...

kevin1905  12.12.2013, 16:01
  1. Das nicht zahlen einer Rechnung ist kein Betrug. Dazu müsste der Staatsanwalt nachweisen, dass der Kunde nie die Absicht hatte zu bezahlen. Betrug ist eine Vorsatzhandlung, einen fahrlässigen gibt es nicht (vgl. §§ 263 ff StGB).
  2. Ein Inkassobüro, welches mehr als Briefe schreibt macht sich ganz schnell selbst strafbar. Mögliche Delikte, die mir in diesem Zusammenhang einfallen wären die Nötigung (§ 240 StGB) sowie evtl. der Hausfriedensbruch (§ 123 StGB), wenn jemand auf die Idee kommt ungefragt das Grundstück des Schuldners zu betreten, oder gar den Fuß in die Tür zu stellen.
Ernestine178  12.12.2013, 17:14
@kevin1905

zu 1.

vollkommen richtig. Aber wenn er, wovon ich in diesem Fall ausgehe, nie die Absicht hatte,die Rechnung zu zahlen und das ständig mit verschiedenen Gläubigern macht und niemad Anzeige erstattet, dann wird sowieso kein Staatsanwalt aktiv.

In diesem Fall glaube ich übrigens, dass der Schuldner von Anfang an nicht zahlen wollte. Denn er nennt Termine, die er nicht einhält und verhält sich nicht kooperativ.

zu 2. Briefe schreiben kann ich selbst, dafür brauche ich kein Inkassobüro zu beauftragen. Ein bisschen mehr müssen die schon tun.

mepeisen  12.12.2013, 17:58
@Ernestine178

Wovon du ausgehst, ist deine persönliche Meinung. Beweisen kannst du das nicht und durch die Teilzahlung ist der Vorwurf entkräftet. Lass es einfach sein mit deinen Betrugsvorwürfen.

In München bestehen viele Handwerker bei neuen Kunden auf Vorauszahlung. Das hilft euch jetzt nicht, ich weiß, aber beim nächsten Mal.

Ernestine178  12.12.2013, 09:55

naja, darauf würde ich mich aber als Kunde nicht einlassen.

Ich verstehe nicht ganz, was der Rummel soll, für diese Angelegenheit gibt es doch Inkassounternehmen?! Durch die Beauftragung braucht sich kein Selbständiger über einen Kunden, der nicht zahlt, privat und emotional herumärgern.

Üblicherweise wird zwischen verschiedenen Formen der Tätigkeit von Inkassounternehmen unterschieden:

Einziehung im Auftrag (Inkassounternehmen wird namens und im Auftrag des Auftraggebers tätig) Einziehungsermächtigung (das Inkassounternehmen ist bevollmächtigt, im eigenen Namen die Zahlung zu verlangen) Inkassozession (Abtretung der Forderung - § 398 BGB - zum Zwecke der Einziehung) Vollabtretung (Forderungskauf - Abtretung an Inkassounternehmen ohne Zweckbindung). Im gesamten Inkassowesen sind in Deutschland etwa 15.000 Mitarbeiter beschäftigt. Als größtes deutsches Inkassounternehmen gilt die EOS Gruppe, eine Tochter des Hamburger Konzerns Otto Group.

mepeisen  12.12.2013, 09:41

Unabhängig von deiner blödsinnigen Werbung: Für ein kleines Handwerkerlein macht die Beauftragung eines Inkassounternehmens durchaus Sinn. Im Massengeschäft sind Inkassobüros die überflüssigsten Unternehmen, die es gibt.

Da der Kerle auf Mahnungen nicht reagiert, geht man am besten selbst auf http://www.mahngerichte.de/onlineverfahren/ und beantragt einen gerichtlichen Mahnbescheid gegen den säumigen Kunden. Das kann man auch ohne die Hilfe eines Inkassounternehmens. Sobald man einen Titel hat, kann man es dann zur Betreibung ans Inkasso abgeben.

FragendeWien  12.12.2013, 10:00
@mepeisen

was für eine blödsinnige werbung bitte, das ist einfach aus wikipedia reinkopiert.

mepeisen  12.12.2013, 10:04
@FragendeWien

Ohne Quellenangabe, sei es drum. Wusste nicht, dass diese Werbung so in der Wikipedia steht.

Einen inhaltlichen Mehrwert gibt es für den TE allerdings nicht in dem, was du kopiert hast.

Mahnbescheid beim Amtsgericht beantragen. Dann wird der Gerichtsvollzieher vollstrecken.

Ich persönlich würde ebenfalls noch eine Anfrage bei der Schufa stellen und diesen dort nennen. Da viele kleinere Betriebe das nicht tun, hat der Herr auch keine Angst, aber so ein Schufaeintrag ist für einen kandidierenden Bürgermeister kein Spaß mehr, wenn er sich selbst kein Handy oder Auto holen kann.

Ernestine178  12.12.2013, 08:57

nein, das wird er nicht, ein solcher Mahnbescheid wird nicht vom Gericht überprüft. Den kann jeder überallhin schicken.

mepeisen  12.12.2013, 09:44
@Ernestine178

Erzähle bitte nicht so einen Blödsinn. Wenn der Mahnbescheid durch ist (und dem nicht widersprochen wird) hat man einen Vollstreckungstitel und kann einen GV beauftragen.

Wenn der Schuldner dem MB widerspricht, wird er halt verklagt und bekommt dann noch die Gerichtskosten und Anwaltskosten oben draufgesetzt.

Den Schufa-Eintrag wegen nicht-vertragskonformer Handlung kann man nur als Schufa-Mitglied machen. Solange der Schuldner nicht widerspricht, ist das OK, aber das Handwerkerlein ist wohl kaum Schufa-Mitglied.

Ernestine178  12.12.2013, 10:32
@mepeisen

Der wird aber unter irgend einem Vorwand widersprechen, so wie der drauf ist.

mepeisen  12.12.2013, 13:17
@Ernestine178

Gegenüber dem Mahngericht braucht man keine Gründe für einen Widerspruch.

Und wenn schon. Dann klagt man und am Ende wird er nicht nur den Mahnbescheid bezahlen, sondern noch die Klagekosten, ggf. den vom Handwerker eingeschalteten Anwalt. Das dauert zwar etwas länger aber am Ende steht wieder ein Titel und die Einschaltung eines Gerichtsvollziehers.

Der Mahnbescheid ist die kostengünstigste Möglichkeit für den Handwerker, an einen Titel zu kommen und es kostet nur 32€, wenn man ihn selbst ausfüllt. Der Schuldner ist gut beraten, dem nicht zu widersprechen, wenn er keinen wirklich wichtigen Grund hat.

Rollin81  12.12.2013, 13:53
@mepeisen

Immer langsam du Schlaumeier. Das ist kein Blödsinn. Den Mahnbescheid beantragen und wenn er durch ist, vollstreckt der GV. Das ist ja wohl logisch, oder nicht?

Pluster dich bloß' nicht so auf hier, Johnny.

mepeisen  12.12.2013, 18:00
@Rollin81

Ich hab keine Ahnung, was du mit "Johnny" meinst. Zudem war der Blödsinn auf Ernestine178 bezogen, nicht auf dich. Also bitte mal ruhig bleiben. :-)

Dieser User nämlich antwortete auf deine Angabe, dass man nach erfolgreichem Mahnbescheid ein GV aktiv wird mit "nein, wird er nicht usw."

mepeisen  12.12.2013, 18:00
@Rollin81

--- :-( Doppelpost, sry)

kevin1905  12.12.2013, 16:04

VORSICHT:

Wenn der Schuldner bei Vertragsschluss keiner Schufa-Klausel zugestimmt hat wäre der Eintrag rechtswidrig, und der Fragesteller hat ganz schnell Schadenersatzforderung gegen sich wegen Kreditgefährdung (§ 824 BGB).

Ansonsten MUSS die Forderung tituliert werden um eingetragen zu werden.

Rollin81  13.12.2013, 07:32
@kevin1905

Das ist sehr gut zu wissen. Danke Kevin. Wieder was wichtiges dazu gelernt.