Darf ich schlechte Erfahrungen mit meinem Arbeitgeber öffentlich machen?

9 Antworten

Wenn Du in der Firma bleiben willst, würde ich es nicht tun. Eigentlich kann es sich nur um eine Kleinfirma (bis zu 10 Angestellte) handeln. Sonst hätte der Betriebsrat schon lange etwas dagegen unternommen.

Grundsätzlich kannst Du alles öffentlich machen, wenn es der Wahrheit entspricht und wenn Du das auch beweisen kannst. Es geht nicht darum, was Du als nicht in Ordnung empfindest oder interpretierst. Es müssen klare Abläufe und Handlungen sein, die jeder objektive Betrachter als nicht in Ordnung empfindet. Wenn die Hälfte der Mitarbeiter es als normal empfindet, bringt die Veröffentlichung nichts.

Renditemaster 
Fragesteller
 06.12.2021, 19:08

Es ist ein Nebenjob in einer riesigen Firma ohne Betriebsrat. (Kuriere)

GeistundSeele  06.12.2021, 19:14
@Renditemaster

Sorry, leider wird das Betriebsverfassungsgesetz zum Teil unterlaufen.

Negative Rezensionen im Internet müssen immer der Wahrheit entsprechen. Und du musst diese Wahrheit im Zweifel auch beweisen können. Sonst wäre es üble Nachrede oder Verleumdung.

Beim Arbeitgeber kommt hinzu, dass du sehr wahrscheinlich im Arbeitsvertrag eine Verschwiegenheitsklausel unterschrieben hast. Die beinhaltet in der Regel, dass du keine Informationen über deinen Arbeitgeber weitergeben darfst, die dir im Rahmen deiner Tätigkeit bekannt werden. Was genau unter welchen Bedingungen darunter fällt und was nicht, ist immer wieder Gegenstand von Gerichtsverfahren. Und genau so eins risikierst du, wenn herauskommt, dass du das warst.

Sollte es sich allerdings um Verstöße gegen geltendes Recht handeln, die dein Arbeitgeber sich dort "leistet", dann kannst du diese Verstöße natürlich den zuständigen Behörden melden. In der Regel geht dies auch anonym bzw. so, dass dein Arbeitgeber nicht darüber informiert wird, dass du ihn gemeldet hast.

Aber auch da: immer vorsichtig, was du behauptest, solang du keine eindeutigen Beweise hast! Und nein, Kolleg*innen, die dabei waren oder denen aus so ging, sind keine guten Beweise. Wenn es hart auf hart kommt, ziehen dann doch zu viele den Schwanz ein und stehen vor dem Arbeitgeber oder gar vor Gericht nicht mehr zu dem, was sie gesagt haben...

Renditemaster 
Fragesteller
 06.12.2021, 19:00

Danke für die ausführliche Erklärung ; )

Was sehr beliebt ist, sind Krankschreibungen einfach nicht zu akzeptieren. Diese werden abgelehnt wg. Formfehlern und dann Antworten die erst Tage später und sagen jetzt wäre es zu spät obwohl man die AU direkt hin geschickt hat. Oder bei Kollegen die Kündigen wird die Kündigungsfrist einfach verschoben bzw. so getan als ob das schreiben erst Tage später angekommen ist. Das ist doch nicht zulässig oder?

GeistundSeele  06.12.2021, 19:47
@Renditemaster

Genau das lässt sich beweisen, wann die Kündigung spätestens in der Firma eingegangen ist. Mit dem Beweis wird die Firma ganz schön Ärger bekommen.

HappyMe1984  06.12.2021, 20:29
@Renditemaster

Nun, hier ist es aber letztendlich ein Fehler der Mitarbeitenden, wenn sie solche Dinge nicht auf Wegen schicken, bei denen die Zustellung nachvollziehbar ist. Kündigungen schickt man deshalb immer per Einwurfeinschreiben oder gibt sie persönlich ab, wobei man sich auf einem zweiten Exemplar mit Datum den Erhalt quittieren lässt, was man dann auch selbst behält.

Theoretisch wäre dieses Prozedere auch für AUs denkbar, wenn der Arbeitgeber dort wiederholt und bekannterweise Unfug behauptet... Zudem muss man, wenn der AG sich so anstellt, immer sehr vorsichtig sein, sich auf ein Zusenden per WhatsApp oder auch E-Mail anstelle des Postwegs zu verlassen. Diese Wege sind halt rechtlich auch nicht wirklich wasserdicht...

Du darfst das öffentlich machen, jedoch darfst du

  • keine Schmähkritik äußern und auch nicht beleidigend werden
  • keine unwahren Tatsachenbehauptungen aufstellen.

Bei letzterem solltest du zumindest Belege zur Glaubhaftmachung am Start haben um einer Unterlassungsforderung entgegen zu wirken.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Mit rechtlichen Konsequenzen muss man da immer rechnen.

Auf Seiten wie kununu kann man seinen Arbeitgeber anonym bewerten, vieles kann aber schnell als Rufschädigend ausgelegt werden wenn es da so öffentlich im Internet steht und kann zu entsprechender Klage führen. Wenn man im Ton vorsichtiger ist und keine Einzelfälle detailliert aufzeigt, kann es schon eher ohne Folgen akzeptiert sein

Öffentlich machen ist extrem riskant. Das kann zu Schadensersatz und Kündigung führen.

manchmal sind aber anonyme Hinweise ganz hilfreich..