Erneut Sonderzahlung erbringen, wenn man ein Leasing-Auto wieder abgibt?

10 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das kannst du Dir sehr einfach selbst ausrechnen.. Nimm alle Raten plus die zu leistenden Anzahlungen  oder Sonderzahlungen und schau was da zusammenkommt..  Dazu natürlich auch die Vertragliche Schlusszahlung die fällig wird..  addiere..

Dann den Neupreis des Fahrzeuges  incl aller leistungen die der Leasinggeber erbringt ..   Davon ziehst du die Zahlungen von dir ab und es bleibt ein Restbetrag  rechnerischer Restwert den das Fahrzeug wert sein sollte,.. davon werden mehr-km über die vereinbarte km Leisttung hinaus sehr teuer abgezogen und was weis ich noch alles abgezoen die der Nutzer zu verantworten hat .

Von diesem wird des weiteren Wertmindernd noch der eine oder andere Mangel ( Beule Steinschlag verunreinigung oder was sonst so zu finden ist ( und die finden selbst bei einem Neuwagen noch Mängel ) abgezogen und du hast trozdem  einen rechnerischen Wert der erfahrungsgemäß  den eines vergleichbaren Gebrauchtwagens übersteigt.. Mängelbeseitigung bezahlt der Verursacher vor oder nach Rückgabe..

Da kommen schnell einige tausender zusammen..

Würdest du den Wagen herauskaufen / Übernehmen wollen würdest du rein vom Wert her zum Zeitwert des vergleichbaren Fahrzeuges drauflegen und davon leben diese leeasingverbrecher..

Da werden meist Kosten kreiert wie nicht  oder nur anteilig anfallen wenn ein weiteres Fahrzeug meist größeres geleast wird  und schon ist man in der  Kostenfalle den das Schaukelt sich immer weiter hoch  und die Schlussraten werden immer  teurer. 

Wenn ein Geschäftsmann diese Leasingraten voll abschreiben / geltend machen kann  macht das Sinn und er spart dadurch Steuern.

Da ein privater Mensch das nicht kann  ist es ein kostenkreisel aus dem man sich eigendlich nur freikaufen kann und zwar nach jeden abgelauffenen Vertrag. Daher sollte man sich das sehr genau ausrechnen..

Mit allen eventuellen Zahlungen und  du wirst überrascht sein  was man dir alles verspricht  stellt  sich meist sehr schnell heraus  das es sich wirklich nicht rechnet oder man versucht Dich übern Tisch zu ziehen.. Joachim

Ja, es kommt zu einer erneuten Sonderzahlung. Das ist ja nur wie eine Vorauszahlung auf die monatlichen Gebühren und die werden für jedes Auto + Laufzeit einzeln berechnet.

Das vorher geleaste Fahrzeug kannst Du nicht in Zahlung geben, weil der Restwert ohnehin dem Händler bzw. Leasinggeber gehört. Du zahlst nur für den Wertverlust zzgl. interner Verzinsung.

Insofern musst Du, wenn der Leasinggeber eine Sonderzahlung zu Beginn des Leasingvertrages verlangt, diese wieder aufbringen. Dies dient nur der Senkung der monatlichen Leasingrate.

Bei Sixt-Leasing kann man bspw. auch ohne Anfangszahlung leasen. Die monatliche Leasingrate ist dann etwas höher.

Wer den Eigentumserwerb an einem Fahrzeug plant, der sollte sich für einen Autokredit entscheiden. 

Bei Leasing-Angeboten muss immer der kalkulierte Restwert kritisch hinterfragt werden. 

Ist dieser zu hoch angesetzt, dann muss der Leasingnehmer die Differenz zwischen dem kalkulierten und dem tatsächlichen Restwert nachzahlen.

Und der kann schon mal 10- 50 % des Wagenwertes betragen den der Leasingnehmer zahlen muss dafür gibt es keinerlei Versicherung .

Hallo,

unabhängig zu deiner Frage mal ein ganz anderer Ansatz.

Bist du eine Privatperson oder soll das ein Firmenwagen zur gewerblichen Nutzung werden?

Als Privatperson und zur rein privaten Nutzung ...

... lass die Finger von Leasing !!!

Das lohnt sich nicht, denn

  • du zahlst und zahlst und erwirbst dennoch kein Eigentum an dem Fahrzeug,
  • am Ende gibt es nur Scherereien mit der Übernahme und der Restzahlung, wenn du das Fahrzeug übernehmen willst und der Leasinggeber dem überhaupt zustimmt
  • oder mit dem Bezahlen jedes einzelnen kleinen Schadens, wenn du das Fahrzeug abgibst. Die sind da sehr penibel.

Dementsprechend gibst du auch nichts in Zahlung - ein Leasing-Fahrzeug gehört dir nicht!

Viele Grüße

Michael