Erneuerung von Fahrerkarte und Führerschein?
kann man die Erneuerung von der Fahrerkarte und dem Führerschein steuerlich ansetzen
3 Antworten
Kommt drauf an, ob du es beruflich zwingend brauchst. Wenn ja, dann ja.
Schreib im Zweifel in das Erklärungsfeld deiner Steuererklärung dazu, was du absetzt (also in diesem Fall: Kosten für die Erneuerung deines Führerscheins und deiner Fahrerkarte). Dann kann das Finanzamt das einschätzen.
Wenn du es beruflich benötigst, würde ich es einfach mal mit angeben. Mehr als nein sagen kann das Finanzamt ja nicht.
Grundsätzlich dürfte es aber nicht absetzbar sein, weil die behördliche Leistung steuerfrei ist.
Der Führerschein ist keine außergewöhnliche Ausgabe. Ist bei einem Job zwar von Vorteil aber nicht zwingend nötig.
Nein.
Wir Otto Normalverbraucher müssen den Führerschein auch alle 15 Jahre erneuern. Nein, das muss man selbst bezahlen.
Ich habe die Kosten für die Verlängerung der Fahrerlaubnis CE schon dreimal steuerlich als Werbungskosten abgesetzt und dreimal erstattet bekommen...
echt? ich habe meinen Schein seit 1987 .... wurde nur erneuert, da ich den Motorradführerschein 1a und dann den großen Schein eintragen ließ ....
zurück zum Thema:
Berufskraftfahrer können SELBSTVERSTÄNDLICH die Kosten für die Fahrerkarte (nur zur Info: diese wird hauptsächlich von Berufskraftfahrern benötigt) und die Verlängerung des Führerscheins (ab dem 50. Lebensjahr MUSS der CE verlängert werden, da er ansonsten nicht mehr genutzt werden DARF) als Werbungskosten abzugsfähig.
Bereits mehrmals für meine Mandanten angesetzt, jedesmal durchbekommen.
Ach ja, gib doch bitte die Quelle Deiner Antwort an.
Oder ist Nutzer3399 etwa peterobm...
https://www.gutefrage.net/frage/fuehrerschein-steuerlich-absetzen
Nein, das Finanzamt erstattet keine Kosten.
Natürlich erstattet das Finanzamt keine Kosten, aber die Kosten können beim Jahresausgleich steuermildernd angesetzt werden und werden anerkannt.
aber für einen LKW Fahrer zwingend notwendig