Folgen nach der Anzeige einer Beleidigung

9 Antworten

Die Sache mit der Beleidigung hast Du verbrochen, dafür musst Du genauso geradestehen wie bei dieser Betrugsgeschichte. Die Beleigigung wird in einem Führungszeugnis nicht auftauchen. Da kannst Du beruhigt sein, Dein bestehendes Arbeitsverhältnis ist nicht gefährdet.

warenjka  07.01.2009, 17:51

Es gibt keinen Hinweis im Text darauf, dass er das nicht einsieht... Was genau bezweckst du mit der Aussage?

warenjka  07.01.2009, 17:52
@warenjka

gut, noch ergänzt :-)

Nachtflug  07.01.2009, 17:53

Außergerichtlich kannst Du da leider vermutlich nichts mehr regeln. Da hast Du die falsche Adresse für Beleidigungen gewählt.

vielleicht solltest Du mal einfach bei der Familienkasse vorsprechen.dich entschuldigen und erklären, was dich so in Rage gebracht hat.Vielleicht hast Du ja Glück,das sie Milde walten lassen und ihre Anzeige zurück ziehen.

Du bist vorbestraft, wenn ein Richter dieses oder jenes verhängt.Also nur,wenn Du vor Gericht standest. Und Haftstrafen werden nicht sofort verhängt.Das kostet den Staat zu viel Steuern

Paraneua1  07.01.2009, 17:53

Hallo,,,das ist ja wohl Humbug was du da geschrieben hast.

  1. Das muss der Richter entscheiden. Normalerweise Ja.

  2. Geldstrafe, denke ich, ist warscheinlicher.

  3. Musst du dich mit den Beamten kurzschließen.

Rechtlichen Beistand bekommst du normalerweise nur von einem Anwalt und hier ist sowas verboten. Wenns einen Admin stört bitte löschen.

die 1300 Euro gelten dann als Vorstrafe, wenn Du einen Strafbefehl oder ein Urteil bekommen hast; vmtl. wird es wieder zu einer Geldstrafe kommen; wenn Du Dich ordentlich entschuldigst kann das durchaus strafmildernd berücksichtigt werden; Du kannst auch anbieten, dass es gegen eine Zahlung eines Betrages an eine gemeinnützige Organisation eingestellt wird; dann ist es so vom Tisch und wird nirgends eingetragen; (Einstellung gg Geldbuße beantragen)

Paraneua1  07.01.2009, 18:31

Falsch,,,man,man Leute,Pisa lässt grüssen.Schreibt dann besser nichts.

Guppy194  07.01.2009, 21:39
@Paraneua1

mir ist klar, dass die Tagessätze maßgebend sind; er schreibt aber nur von 1.300 Euro Gesamtsumme; die Tagessätze gibt er ja nicht an; im übrigen ist man immer dann vorbestraft, wenn man durch Strafbefehl oder Urteil zu einer Anzahl von Tagessätzen verurteilt wurde; Den Hinweis auf Pisa gebe ich gerne zurück