Vorladung zur Polizei wegen Schwarzfahren?

8 Antworten

Erschleichen von Leistungen §265a StGB.

Das Verkehrsunternehmen hat festgestellt, dass Du bereits zum zweiten Mal auffällig geworden bist und wollten es mit der Zahlung eines erhöhten Beförderungsentgelts nicht bewenden lassen.

Rechne mit einer Geldstrafe.

Wenn es keine Zweifel gibt, dann kannst Du die Taten auch gegenüber der Polizei einräumen. Gibt dann vielleicht nicht eine so hohe Strafe.

Kannst aber auch wegbleiben.

ThadMiller  16.01.2019, 10:58

"Ich habe es bezahlt"

ThadMiller  16.01.2019, 11:06
@ES1956

"Rechne mit einer Geldstrafe."

ES1956  16.01.2019, 11:53
@ThadMiller

Das widerspricht sich nicht. Das erhöhte Beförderungsentgeld hat er bezahlt. Die Strafe für die 2 Straftaten steht noch aus.

Du trennst das nicht. Kapierst es nicht. Und wirst auch noch in vielen Kommentaren frech.

Was du bereits gezahlt hast, waren die - berechtigten - Forderungen der Bus-/Bahngesellschaft. Die fallen erhöht an, wenn man Schwarzfahren wollte.

Das hat aber mit der Straftat an sich nichts zu tun. Das kommt extra. Dafür sind auch keine "Bullen" verantwortlich, sondern einzig und allein du.

Gruß S.

naminaa 
Fragesteller
 16.01.2019, 19:40

Frech? Ich wollte nicht frech werden :(

Ich verstehe es einfach nicht und habe Angst. Normal ist sowas total untypisch für mich. Und natürlich weiß ich dass ich Schuld bin.

Hatte nur gehofft irgendjemand wüsste, was das jetzt bedeuten könne.

Sirius66  16.01.2019, 20:02
@naminaa

Das wurde ja mehrfach erklärt.

Ich möchte hier ganz allgemein etwas klarstellen weil bei vielen offensichtlich ein Irrglaube vorherrscht.

Fahren ohne gültigen Fahrausweis kann jedem mal passieren. Da zahlt man im schlimmsten Fall den doppelten Fahrpreis, mindestens 60,- und gut ist.

Diese 60€ sind keine Strafe sondern das erhöhte Beförderungsentgeld. Das setzt sich zusammen aus der Nachlösung der Fahrkarte + Bearbeitungsgebühr.

Nun kann aber auch eine Straftat in Frage kommen, Erschleichung von Leistungen oder Betrug, und dann ist eine Anzeige schon bei der ersten Tat gerechtfertigt.

Für eine Straftat muss aber Vorsatz vorliegen, da das in den meisten Fällen nicht beweisbar ist verzichten die Verkehrsunternehmen beim ersten und vllt. noch zweitem Mal auf eine Anzeige. (Arbeitsaufwand). 

Sollte aber bereits beim ersten Schwarzfahren Anzeichen für einen Vorsatz bestehen (Verstecken, getürkte Fahrkarte, Falschangaben ...) so wird das VU oder die Staatsanwaltschaft bei der ersten Tat Anzeige erstatten.

Erst dann wird über eine Strafe verhandelt! 

naminaa 
Fragesteller
 16.01.2019, 11:11

Aber ich hab nichts der gleichen gemacht.. ich hab denen gesagt das ich keine Fahrkarte habe, dann haben sie’s aufgeschrieben. Da ich sie beim zweiten Mal verloren habe, sind der Kontrolleur und ich alle meine Karten durchgegangen, haben sie aber nicht gefunden. Das ist alles. :(

ES1956  16.01.2019, 11:54
@naminaa

Dann erzähl das so bei der Vorladung.

naminaa 
Fragesteller
 16.01.2019, 12:23
@ES1956

Okay, danke :/

du hast Straftaten begangen, bereits die 2. also bist du Wiederholungstäter. Dich wird eine Strafe erwarten, wie empfindlich sie dich treffen wird, legt der Staatsanwalt, bzw ein Richter fest. Also schönes neues Jahr.

ThadMiller  16.01.2019, 10:54

Hat wenig bis nichts mit der Frage zu tun.

verreisterNutzer  16.01.2019, 14:48
@ThadMiller

und wieso nicht? Lasse mich doch bitte an deinen Gedanken teilhaben.

ThadMiller  16.01.2019, 14:50
@verreisterNutzer

"legt der Staatsanwalt, bzw ein Richter fest"

Eben deshalb ist es nutzlos bis fahrlässig zur Polizei zu gehen. Die schauen nur ob da noch mehr rauszuholen ist.

verreisterNutzer  16.01.2019, 14:51
@ThadMiller

ich frag mich auf welchem Stern du lebst.

verreisterNutzer  16.01.2019, 14:57
@ThadMiller

Junge du scheinst echt geraucht zu haben, wechsel doch einfach die Grassorte

ThadMiller  16.01.2019, 15:05
@verreisterNutzer

Is' klar. Deine Argumente sind dagegen Gold. Wenn denn mal welche kämen...

verreisterNutzer  16.01.2019, 15:14
@ThadMiller

ich kann leider nicht dafür, dass dein Geist noch nicht ausgereift ist, und freue mich aber trotzdem, dass du dein Spiegelbild erkennst. Also weiter so mit blöden unsinnigen Ratschlägen. Das Niveau meiner Schuhabsätze ist höher, als das deinige je werden wird.

ThadMiller  16.01.2019, 15:17
@verreisterNutzer

Aber deine Beleidigungen sprechen natürlich für dich. Ist dir das Niveau nicht peinlich?
Langsam kommt es mir so vor als ob du selbst ein Bulle wärst...

verreisterNutzer  16.01.2019, 15:46
@ThadMiller

vielleicht liegst du da gar nicht so falsch.

ThadMiller  16.01.2019, 15:49
@verreisterNutzer

Na, da hab ich doch tatsächlich mal nen klaren Gedanken zustande gebracht.
Meine letzte negative Begegnung mit den Kollegen liegt erst zwei Tage zurück. Vielleicht bin ich deswegen noch etwas "over-the-Top".
Aber was soll man auch denken, wenn man gleich mit einer Lüge begrüßt wird.

Sirius66  16.01.2019, 15:51
@ThadMiller

Natürlich hat es das.

Gehe hin den die könnten dich auch Noch angezeigt haben!

Du machst da zb eine ausage oder verwiegerst die und dan geht das seinen gang die polizei tut keine Strafen verhängen sondern nur das Gericht!

Nicht hinghen kann echten ärger auslösen zb wen du nicht zahalst fals du verurteilt wirst dan kann das sogar bis zum knast gehen wen du sonst zb nur eine geldstrafe zahlen müstest!

ThadMiller  16.01.2019, 10:56

"Gehe hin den die könnten dich auch Noch angezeigt haben!"

Wer, die?

"Nicht hinghen kann echten ärger auslösen"

Welchen?