Schwarzfahren mit Urkundenfälschung
Hallo, ich hätte mal eine Frage zum Strafrecht Urkundenfälschung. Eine Freundin von mir (17,Schülerin,kein eigenes Einkommen) hat letztens eine Fahrkarte mit Wachs gefälscht, was dem Kontrolleur leider sofort auffiel. Erstmal muss sie nachtürlich die 40 euro fürs schwarzfahren bezahlen, der kontrolleur meinte jedoch, dass das außerdem Urkundenfälschung wär und der Rest noch von der Polizei kommt. Was hat sie jetzt zu erwarten? Muss sie vor Gericht oder wird es mit einer Geldstrafe abgehakt sein? Beschwerend hinzu kommt leider noch, dass sie vor ein paar monaten beim klauen eines geringen warenwerts erwischt wurde, wobei die anzeige jedoch ohne konsequenzen fallen gelassen wurde. Wird sie das jetzt noch zusätzlich belasten?
2 Antworten
Hallöchen,
der ganze Vorgang liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft! Der Staatsanwalt wird sich sämtliche Vorgänge aus der Vergangenheit zu Gemüte führen und dann entscheiden. Es wird auch ein Bericht von der Jugendgerichtspflege angefordert.
Die Freundin ist auf dem besten Weg eine Vorladung zum Jugendrichter zu bekommen. Der hat dann verschiedene Möglichkeiten
- Erzieherische Maßnahme = Sozialstunden
- Kurzer Arrest, meist am Wochenende
- Wiedergutmachung = Zahlung
Sollte es zu einer Verhandlung kommen und der Richter hat den Eindruck sie sei uneinsichtig könnte es auch noch bitterer werden.
Grüße
Auf jeden Fall wird sie das zusätzlich belasten da sie eine Wiederholungstäterin ist und was da noch auf sie zukommen wird auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung. Und da sie noch kein eigenes Einkommen hat müssen ihre Eltern für sie bezahlen oder sie muss Soziale Stunden leisten.
@nel, im Prinzip hast Du Recht. Aber sie könnte als Intensivtäterin eingestuft werden.
@Zuhzu, die Eltern haften nicht für Straftaten der strafmündigen Kinder/Jugendlichen! Das wäre ja Sippenhaftung und die gibt es nicht mehr!!
Ist man nicht nur Wiederholungstäter, wenn man die gleiche Straftat nochmal begeht?