Schwarzfahren mit Urkundenfälschung

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Hallöchen,

der ganze Vorgang liegt jetzt bei der Staatsanwaltschaft! Der Staatsanwalt wird sich sämtliche Vorgänge aus der Vergangenheit zu Gemüte führen und dann entscheiden. Es wird auch ein Bericht von der Jugendgerichtspflege angefordert.

Die Freundin ist auf dem besten Weg eine Vorladung zum Jugendrichter zu bekommen. Der hat dann verschiedene Möglichkeiten

  • Erzieherische Maßnahme = Sozialstunden
  • Kurzer Arrest, meist am Wochenende
  • Wiedergutmachung = Zahlung

Sollte es zu einer Verhandlung kommen und der Richter hat den Eindruck sie sei uneinsichtig könnte es auch noch bitterer werden.

Grüße

Auf jeden Fall wird sie das zusätzlich belasten da sie eine Wiederholungstäterin ist und was da noch auf sie zukommen wird auf jeden Fall eine Gerichtsverhandlung. Und da sie noch kein eigenes Einkommen hat müssen ihre Eltern für sie bezahlen oder sie muss Soziale Stunden leisten.

Ist man nicht nur Wiederholungstäter, wenn man die gleiche Straftat nochmal begeht?

@nel95

@nel, im Prinzip hast Du Recht. Aber sie könnte als Intensivtäterin eingestuft werden.

@Zuhzu, die Eltern haften nicht für Straftaten der strafmündigen Kinder/Jugendlichen! Das wäre ja Sippenhaftung und die gibt es nicht mehr!!