Ist mit einer Geldstrafe die komplette Forderung bzw Strafe erledigt?

7 Antworten

Wenn die 100 EUR bezahlt sind, ist dann der ganze Fall erledigt? Oder bestehen die Hauptschulden immer noch ?

Damit wäre dann die strafrechtliche Seite abgehandelt, aber vermutlich nicht, die offene zivilrechtliche Forderung des erhöhten Beförderungsentgelts.

mit einer Geldstrafe von 500 EUR die in Form von Sozialstunden abgeleistet werden kann

So ein Urteil gibt es nicht. Aber neben dem Urteil, welches die Strafe beinhaltet, kann der Richter einen zusätzlichen Beschluss verkünden, nach dem du zusätzlich zu den Sozialstunden noch einen Betrag zu zahlen hast, z.B. als Täter-Opfer-Ausgleich. Aber eine Geldstrafe kann man nicht mit Sozialstunden "bezahlen".

Zu einer Strafe können aber noch die Gerichtskosten kommen, wenn das Gericht nicht von der Auferlegung dieser Kosten absieht.

Und deine Schulden kommen natürlich extra.

Aber eine Geldstrafe kann man nicht mit Sozialstunden "bezahlen".

Doch das geht.Sind die Schulden (Geldstrafe) nicht betreibbar, so würde nach § 459e StPO eigentlich eine Ersatzfreiheitsstrafe fällig.

Diese kann seit 1987 jedoch durch gemeinnützige Arbeit abgegolten werden. Hier gelten 4-6 Stunden Arbeit pro Tag wie 1 Tag Freiheitsstrafe.

Die Vollstreckungsbehörde ist sogar verpflichtet hierauf hinzuweisen.

Es kommt auf die Formulierung an. Lies im Urteil/Strafbefehl nach. Wenn die Geldstrafe mit den Sozialstunden tatsächlich abgegolten sein soll, dann ist es so. Wenn die Geldstrafe aber zusätzlich zu den Sozialstunden verhängt wurde, mußt du beides erfüllen. Wenn du einen Rechtsanwalt hattest, wird von ihm noch eine Rechnung kommen. Wenn du anderen einen Schaden zugefügt hast, können noch Schadenersatzansprüche auf dich zukommen. Unbezahlte Bestellungen müssen eventuell bezahlt werden usw.

Du siehst, Schwarzfahren wegen ein paar wenigen Euro lohnt sich nicht und Bestellungen ohne zu bezahlen aufzugeben, auch nicht!

Die Strafe an sich ist schon vor der Bezahlung der Gerichtskosten erledigt. Die Gerichtskosten sind eine eigenständige Forderung der Landeskasse gegen dich. Daneben können noch zivilrechtliche Ansprüche des Verkehrsunternehmens bestehen, die aber vermutlich schon beglichen sind (erhöhtes Beförderungsentgelt).

Nein, wenn du eine Strafe bekommst musst du die Schulden dennoch begleichen. Es soll ja eine Strafe sein und keine... Erleichterung