Ermittlungsverfahren wegen Betrug zurückziehen? geht das?

6 Antworten

Wenn die Anzeige von der Staatsanwaltschaft aufgenommen wurde, dann ist es eine Offizialdelikt und du kannst das nicht zurücknehmen. Es sei denn, du legst dar, dass du dich mit der Anzeige geirrt hast. Dann wird die Staatsanwaltschaft das vielleicht niederschlagen, wenn du der einzige Zeuge sein solltest.

abibremer  08.06.2010, 17:51

rrrichtige antwort!- respekt!

Anzeigen kann man grundsätzlich nicht zurückziehen, sondern nur Strafanträge. Dies ist aber nur relevant, wenn es sich um ein sog. Antragsdelikt handelt. Betrug (§263 StGB) ist kein Antragsdelikt, sondern ein Offizialdelikt. Wenn ein Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde (z.B. durch die Polizei) kann dieses nur von der Staatsanwaltschaft eingestellt werden.

Nein, ist der Betrug den Ermittlungsbehörden bekannt, kann kein privater mehr eine Anzeige zurückziehen, da es ein Offizialdelikt ist. Es muss weiter ermittelt werden.

Nein, das ist ein Offizialdelikt. Da muss schon von Amts wegen ermittelt werden, wenn es staatlichen Stellen bekannt wird.

Nein, ist der Betrug den Ermittlungsbehörden bekannt, kann kein privater mehr eine Anzeige zurückziehen, da es ein Offizialdelikt ist. Es muss weiter ermittelt werden. Sorry, es hakte was, darum doppelt.