Polizei Bewerbung Ermittlungsverfahren?

1 Antwort

Das Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Körperverletztung ist bei einem Unfall mit Personenschaden reine Rotuine.

Hier geht es darum aufzuklären ob und wie du den Unfallverschuldet hast. Wenn du z.B. zu schnell warst und der Unfall verhindert werden konnte wenn du dich an die Geschwindigkeitsbegrenzung gehalten hast wirst du auch verurteilt.

In der Bewerbung musst du alle laufenden und abgeschlossenen Ermittlungsverfahren unabhängig vom Ausgang angegeben. Solltes du das nicht tun bist du aus dem Bewerbungsverfahren draußen. Und Lügen und verheimlichen bringt dir nichts da es sowieso raus kommt.