Was heisst das genau? (unfallflucht, unschuldig)?

Name etc. bedeckt - (Deutsch, Gesetz, Polizei)

7 Antworten

Hallo GermanyEliteJo,

der § 170 StPO sagt folgendes:


§ 170 StPO - Abschluß des Ermittlungsverfahrens

(1) Bieten die Ermittlungen genügenden Anlaß zur Erhebung der öffentlichen Klage, so erhebt die Staatsanwaltschaft sie durch Einreichung einer Anklageschrift bei dem zuständigen Gericht. 

(2) Andernfalls stellt die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein. Hiervon setzt sie den Beschuldigten in Kenntnis, wenn er als solcher vernommen worden ist oder ein Haftbefehl gegen ihn erlassen war; dasselbe gilt, wenn er um einen Bescheid gebeten hat oder wenn ein besonderes Interesse an der Bekanntgabe ersichtlich ist.


Das bedeutet, dass das Strafverfahren wegen des unerlaubten Entfernens gem. § 142 StGB gegen Dich eingestellt wurde, weil Du unschuldig bist oder zumindest die Ermittlungen keinen Anlass zur Erhebung der Klage gegeben haben. 

Damit hat sich die Angelegenheit komplett für Dich erledigt.  

Schöne Grüße
TheGrow

Das bedeutet genau das, was da steht. gegen dich wird nicht weiter wegen Unfallflucht ermittelt. Du hast also keinerlei Folgen wie einen Prozess vor Gericht für dich.

Es ist eingestellt heist,es kommt nichts mehr nach ! Es kommt kein Verfahren oder Anzeige usw. auf Dich zu.Freu Dich!

nein, das ist was gutes, das bedeutet, dass sie deinen fall zu den akten gelegt haben und er fertig ist, weil sie dir nichts beweisen können, was für eine anklage reicht

170 (2) StPO = Einstellung 1. Klasse. Du bist aus dem Schneider, da der StA keinen Tatverdacht gegen dich hat.