Erlaubt oder nicht Erlaubt?Wohnungsrecht?

11 Antworten

Ein weiterer Name hat auf Deinem Klingelschild und auch am Briefkasten nichts zu suchen. Der Vermieter muss vorher informiert werden. Wenn Du vom Amt lebst, dann gilt das als Bedarfsgemeinschaft und die Leistungen werden anders berechnet. Der Vermieter wird die Nebenkosten erhöhen, weil 2 Leute mehr Wasser verbrauchen.

Dein Nachbar hat Recht, Du darfst kein Namensschild von Deinem Freund dort anbringen, denn er wohnt ja nicht offiziell dort. Außerdem steht er bestimmt nicht im Mietvertrag. Du darfst also keinen (Untermieter) beherbergen, kannst zwar Besuch haben aber das Schild muß weg.

Wenn sein Name am Klingelschild steht kann davon ausgegangen werden das er dort wohnt. Das könnte den Vermieter berechtigen die Betriebskosten zu erhöhen und/oder Dir wegen unerlaubter Gebrauchsüberlassung an Dritte oder unerlaubte Untervermietung zu kündigen.

Wie willst Du dem Amt, wenn es mal rein zufällig und ohne Anmeldung, vor Deiner Tür steht den 2. Namen am Klingelschild erklären?

natürlich darf dein freund bei dir übernachten, so oft er will. aber den namen an die klingel machen solltest du nur, wenn er offiziell in der wohnung wohnt und dort auch gemeldet ist. sonst könnte der vermieter was dagegen haben. aber, was der nachbar da erzählt, ist blödsinn. der denkt wahrscheinlich, dein freund ist offiziell eingezogen, mach dir da keinen kopf. allerdings hat das namensschild keinen sinn, weil seine post ja auch nicht dahin kommt und er woanders gemeldet ist.

Entferne den Liebesbeweis schnellstens.

Entweder ist er unter deiner Adresse offiziell gemeldet und dort postalisch erreichbar oder nicht. Als Besucher ist er das nicht.

Der Nachbar kann dir ja egal sein, der VM sollte es nicht - verlangt er das Entfernen des Türschilds, wird es ungemütlich bis teuer: unangemeldete Untervermietung, NK-Neuberechnung für 2 Personen usw. bringen mächtig viel Ärger :-O

Bekunde deinen Liebesbeweis mit kitschigen Fussmatten oder den Türschildern aus Ton: "Hier leben, lieben, lachen (andere Adjektive nach Belieben) A und B" - das ärgert den Nachbarn, aber unjustitiabel :-)

HTH

G imager761