Der Nachbar über unserer Wohnung hat einen Toilettenanschluss an unser gemeinsames Küchenfallrohr angeschlossen. Ist dieses überhaupt erlaubt. wer kann uns da?

5 Antworten

Querschnitt 100 mm? dann ist es zumindest nach DIN der Abwassernorm ok. Aber: Wenn es sich um ein "altes" nicht schallgedämmtes Rohr handelt, könnten Fließgeräusche Euch zu schaffen machen. Gemäß DIN 4109 Schallschutz im Hochbau muss im MFH das Abflussrohr schallgedämmt / schallentkoppelt sein. Sofern es ausschließlich eure eigene Wohneinheit betrifft, ist es egal, da dann die ggf. auftretenden Geräusche ja von Euch selbst verursacht wurden. Dann greift diese Norm wie gesagt nicht. In dem Fall, wo Euer Nachbar allerdings ein durch Euren Wohnbereich verlaufendes Rohr "anzapft", ist es die wohnungsübergreifende Situation, und DIESE wird ganz klar von der DIN 4109 behandelt.

Sollten also Geräusche auftreten (ein WC verursacht mehr Fließgeräusche als der Abluss einer Spüle), müsst ihr das nicht hinnehmen.

Die Frage ist nur, wer die Kosten trägt, wenn das Abflussrohr gegen ein schallisoliertes Rohr ausgetauscht wird. Die Eigentümergemeinschaft? Schließlich (so schätze ich den Verlauf ein) führt das Rohr ja nicht nur durch Eure Wohnung.

Grüße, ---->

Da es offiziell keine getrennten Abwasserrohre für Küchenabwasser, Badabwasser und Fäkalien gibt, sollte das an sich gestattet sein. Der Mindestquerschnitt für Toilettenabwasser beträgt meines Wissens 100 mm, bei solchen "Häckseltoiletten" darfs auch geringer sein.

warum nicht, hört sich nach Mietwohnung an und er sollte die Erlaubniss vom Vermieter haben. Die Leitungen werden den notwendigen Querschnitt aufweisen.

Nein, keine Mietwohnung ! Alles Eigentumswohnungen in einem 11 Familienhaus ! Der Vorbesitzerin der Wohnung war nach Aussage unseres Berates die Nutzung untersagt worden. Der Neue hat gar nicht gefragt und eine neue Toilette installiert ! Dürfen Toilettenablüsse denn eigentlich an Küchenabflüsse bzw. reine Küchenfallrohre angeschlossen werden ???

@klabika

kommt auch darauf an ob ihr Trenn- oder Mischsystem habt und vor allem ob eine Entlüftung für den Anschluss da ist..erkundigt euch doch mal beim Bauamt,

Warums ollte das verboten sein? Wenn er die erlaubnis vom Vermieter hat, dürfte das kein Problem sein.

nein, das kann ich mir nicht vorstellen. Abfallrohr für Toilette hat mit Sicherheit einen höheren Querschnitt und wird auch separat abgeleitet.

Wieso schließt der Mieter selbst eine Toilette an? Wo nimmt er das Wasser für sie Spülung her?

Ihr solltet denVermieter darüber informieren.

Genau das ist mein Zweifel an der Zulässigkeit . Ich weiss von unserem Installateur, der eine Undichtigkeit an unserem Küchenanschluss reparierte, das es sich bei dem Fallrohr der Küche um ein Gussrohr mit vielleicht ca. 70mm handelt !

@klabika

dürfte vom Querschnitt zu klein sein. Und wenn es mal eine Verstopfung gibt, könnte die bei euch in der Spüle landen, ganz abgesehen vom Geruch wenn das Rohr nicht auf dem Dach entlüftet ist...