Erhöht man seine Rente wenn man in einer Werkstatt für behinderte Menschen arbeitet, obwohl man schon Rente erhält?

5 Antworten

Ja, wenn derjenige später seine Altersrente erhält, werden die bis dahin gezahlten Beiträge auf Grund der Tätigkeit in der Behindertenwerkstatt hinzugerechnet.

Und weil hier oft falsch geschrieben wird, dass das auf die Rente wegen Erwerbsminderung angerechnet wird:

§96a SGB VI Abs.1 Satz 4 sagt aus, dass das was ein behinderter Mensch von einem Träger einer in § 1 Satz 4 Nr. 2 SGB VI (= in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen oder in Blindenwerkstätten im Sinne des § 143 des Neunten Buches) genannten Einrichtung erhält nicht als Arbeitsentgelt gilt und somit nicht angerechnet wird.

Die Rente wegen voller Erwerbsunfähigkeit ist keine Altersrente.

Übt man neben der Rente w. v. E. eine bezahlte Tätigkeit aus, sollte man nicht mehr Einkommen als 450€ monatlich erzielen, sonst wird die Rente gekürzt.

In jedem Mini-Job steht es dem Arbeitnehmer zu, freiwillig einen Beitrag in die Rentenkasse einzubezahlen (rund 5€ monatlich bei 450€ Entgelt).

Dadurch erhöht sich die Altersrente geringfügig.

kinematiker  26.04.2020, 19:03

Offensichtlich hast du nicht einmal die Frage der Fragestellerin gelesen, ansonsten würdest du hier keinen solchen Blödsinn schreiben. Du hast das Thema verfehlt würde ich mal sagen.

kinematiker  30.04.2020, 22:48

du kannst auch 700 verdienen in einer Behindertenwerkstatt und es wird nix gekürzt

Wenn du eine EU-Rente bekommst, dann wird die, soweit ich informiert bin, mit einem Einkommen gegengerechnet.

Du sparst dem Staat damit deine Rentenkosten, kriegst aber unterm Schnitt nicht mehr raus.

Dass du dann in die Rentenkasse einzahlst, trägt zwar zu einem etwas höheren Rentenanspruch später bei, aber der ist unerheblich, wenn es nicht mehrere Jahre geht.

Aber wenn du 100% Erwerbsgemindert bist und die entsprechende Zahlung bekommst, dann könnte es durchaus sein, dass du, wenn du wieder arbeitest, deinen Grad aberkannt bekommst, weil du doch leistungsfähig bist.

Wenn du schon Rente beziehst und du noch arbeiten gehst, erhöht das nicht mehr deine Rentenbezüge.

Du hast dann durch deine "Arbeit" zwar mehr mtl. mehr in der Tasche, jedoch vorsicht, bei Erwerbsmindrungsrente und vorzeitiger Altersrente darfst du nur einen bestimmten Betrag zu verdenen.

Was du über diesen "Freibetrag"  zuverdienst  wird auf deine Rente Angerechnet und dementsprechned gekürzt.

Akka2323  30.11.2016, 16:04

Das ist bei Menschen die in einer WfBM arbeiten, alles ein bißchen anders.

Erst mal mußt du mit der RV klären, ob das überhaupt erlaubt ist!

Falls ja, dann nur eine gewisse anzahl an Stunden, bzw. ein gewisser Betrag, der nicht überschritten werden darf!