Wird Pflegegeld als Einkommen angerechnet?

3 Antworten

Hallo,

Als Laie kann ich das jetzt nicht so einfach beantworten, aber laut dieser Auskünfte

http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A09-Kindergeld/A091-steuerrechtliche-Leistungen/Allgemein/Kindergeld.html

Beträgt der Grundfreibetrag für Kindergeld seit 01.01.2012 pro Jahr 8004 €. ( Entspricht ~ 667 € / mtl. )

Laut der Informationen aus dem Link

  • Welche Regelungen gelten speziell für behinderte Kinder?

Zitat:

Dem notwendigen Lebensbedarf des Kindes sind seine eigenen finanziellen Mittel gegenüberzustellen. Die kindeseigenen Mittel setzen sich zusammen aus dem verfügbaren Nettoeinkommen und Leistungen Dritter (z. B. Leistungen der Pflegeversicherung (Pflegegeld), Eingliederungshilfe bei voll- oder teilstationärer Unterbringung, Fahrtkostenzuschüsse von dritter Seite.

Quelle: Arbeitsagentur

Wird das Pflegegeld zu den sogenannten eigenen Leistungen des Kindes gezählt.

Hier noch ein weiteres Zitat aus oben genannter Quelle:

*Abzuziehen sind

  • tatsächlich gezahlte Steuern (Steuervorauszahlungen bzw. -nachzahlungen, Steuerabzugsbeträge) und

  • unvermeidbare Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung, gesetzliche Sozialabgaben bei Arbeitnehmern).

Sofern die finanziellen Mittel des Kindes nicht ausreichen, den notwendigen Lebensbedarf zu decken, ist es außerstande, sich selbst zu unterhalten.*

In der Grundsicherung würde Kindergeld grundsätzlich schon mal angerechnet werden, demgegenüber stehen aber auch in der sogenannten Einkommensbereinigung die unvermeidbaren Ausgaben für Mehrbedarfe und oben genannte Aufwendungen. Ich gehe mal davon aus, dass die 130€ allgemein in der Grundsicherung als zusätzlicher Verpflegungs - Merhraufwand für die Tätigkeit in der Werkstatt anrechnungsfrei behandelt werden.

Das ist leider amtsübergreifend ein in sich kompliziertes Regelwerk. Die Kindergeldkasse will also so wie ich das lese nur überprüfen, ob das Kindergeld in der bisherigen Höhe noch weiterhin ausgezahlt werden kann. Und wenn ich das nicht falsch interpretiere, würde der Anspruch bis zu 667€ / monatlich gerechtfertigt sein.

Um sicher zu gehen, solltest Du besser aber mal an der Kindergeld - Kasse einen Beratungstermin beantragen und dann alle Unterlagen ( Einkünfte / Ausgaben ) zu diesem Gespräch mitnehmen.

mfg

Parhalia

Pflegegeld ist Einkommen. Leider. Aber man  kann es ja via Pflegedienst abbauen. 

Das Pflegegeld wird nicht zum Einkommen des Empfängers gerechnet. Gibt er es an Verwandte weiter, so zählt es auch nicht zu deren Einkommen. Lediglich Außenstehende müssen es versteuern.

Hier die entsprechenden Regelungen:

Nach § 1 Absatz 1 Nr. 4 ALG II VO zu § 11 SGB II wird Pflegegeld dann nicht als Einkommen gerechnet, wenn es steuerfrei ist. Das bezieht sich zwar auf die Sozialhilfe, müsste aber auf das Kindergeld übertragbar sein.

Nach dem Steuerrecht ist Pflegegeld steuerfrei, wenn diese Leistungen von Angehörigen des Pflegebedürftigen oder von anderen Personen, die damit eine sittliche Pflicht im Sinne des § 33 Absatz 2 gegenüber dem Pflegebedürftigen erfüllen, erbracht werden. (§3 ESTG 36.)

Gregorianer  24.06.2012, 15:29

Ich habe noch mal nachgelesen. Tatsächlich scheint es möglich zu sein, dass Pflegegeld auf das Kindergeld angerechnet wird. Der Beitrag von Parhalia dürfte also richtig sein.