Erhalte ich Miete für meinen behinderten Sohn?

5 Antworten

Hallo,

da der Sohn nach eigenen Angaben noch zur Schule geht, kann ja eine Erwerbsfähigkeit zur Zeit ausgeschlossen werden. Daher kann ja auch ein Anspruch auf die Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II (ALG II bzw. Hartz IV) ausgeschlossen werden, da dafür eine Erwerbsfähigkeit gegeben sein muss. Ein Anspruch auf die Sozialhilfe nach dem SGB XII wäre zu prüfen, speziell der Paragraph 2 SGB XII.

Sozialhilfe ist allerdings gegenüber Unterhaltsverpflichtungen Angehöriger nachrangig. Die Unterhaltsverpflichtungen fallen nicht nur daradurch, dass das Kind die volljährig wird, nicht wegfallen. Unterhaltsverpflichtungen von Angehörigen sind immer vorrangig gegenüber anderen Sozialleistungen.

Stimmt nicht, es gibt die Grundsicherung ab 18 Jahre für behinderte Schüler. Die Beantragung ist nur etwas komplizierter.

Nein, kannst du nicht, bzw du müsstest dann die Miete an dich selber zahlen. Bis er 25 ist bist du finanziell für ihn verantwortlich

Nein, stimmt nicht. Nicht einmal für nichtbehinderte Kinder. Für behinderte Kinder schon gar nicht.

Ja, das geht! Da Ihr dann aber sicherlich die gesetzliche Betreuung eures Sohnes übernehmt, müsst ihr für diesen Vorgang vorübergehend einen Ergänzungsbetreuer bestellen, das geht aber problemlos. Und dann müsst ihr einen richtigen, schriftlichen Mietvertrag abschließen, und es muss auch tatsächlich jeden Monat das Geld von einem auf das andere Konto gebucht werden, sonst erkennt das Sozialamt den Vorgang nicht an. Beachten musst du auch, dass die vermieteten Zimmer zusammen nicht mehr als 45 qm haben sollten. Und du musst die Mieteinnahme natürlich bei der Steuererklärung angeben. Die Sozialämter geben da nämlich schon gerne mal einen kleinen Tipp ans Finanzamt....

Wir machen das mit unserem Sohn genauso. Die "Kosten der Unterkunft" sind ein ganz normaler Bestandteil der Grundsicherung (und im betreuten Wohnen wären die Kosten für den Sozialhilfeträger garantiert erheblich höher!)

Übrigens wird dein Sohn mit dem Mietvertrag automatisch "Haushaltsvorstand" und erhält damit Grundsicherung der Regelbedarfstufe 1 und nicht den deutlich niedrigeren Betrag der Bedarfsstufe 3 für einen Haushaltsangehörigen.

Alles Gute!

Untervermieten kannst du das meine ich, soweit er auch geschäftsfähig ist und unterschreiben kann.

Und dann kann er Wohngeld beatragen.

Mit 18 Jahren hat Dein Sohn als Behinderter wahrscheinlich Anspruch auf Grundsicherung. Damit erhält er auch einem Mietanteil. In jeder Gemeinde oder Stadt gibt es einen Behindertenbeauftragten, der Dich beraten kann. Und laß Dir von niemandem ein schlechtes Gewissen machen. Das Grundsicherungsgesetz gilt deshalb auch für Behinderte, dass Eltern nicht Ihr Leben lang finanziell für ihr behindertes Kind unterhaltspflichtig sind.