Erfüllungsort und Gerichtsstand .... wie kann man sich das am einfachsten merken?

2 Antworten

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Ich schätze mal, mit den Definitionen hast du weniger Probleme, nur mit der Zuordnung?

Definition:

Erfülungsort ist der Wohn- oder Geschäftssitz, am dem die Schuldner ihre Leistung erbringen müssen.

Gerichtsstand ist der Ort, in dem das Gericht, dass für den Wohnsitz des Beklagten zuständig ist, steht.

Zuordnung:

Kaufverträge sind Verpflichtungsgeschäfte: Der Verkäufer (VK) ist zur Warenlieferung (Hauptpflicht) und Annahme des Kaufpreises (Nebenpflicht), der Käufer (K) zur Bezahlung (HP) und Warenannahme (NP)verpflichtet.

Je nachdem, welche Pflicht betrachtet wird, ergibt sich dann der Erfüllungsort.

Warenschuld = Sitz des VK;
denn sein Erfüllung (HP) ist die Bereitstellung (Hohlschuld) oder Versand (Bringschuld) der Ware

Geldschuld = Sitz des K;

denn seine Erfüllung (HP) ist, den Kaufpreis bei Fälligkeit zu überweisen.

HTH

G imager761

terrortippse  08.02.2011, 16:07

Dem ist wohl nichts mehr hinzuzufügen!

imager761  08.02.2011, 16:17
@terrortippse

Danke für dein Kompliment - und das aus berufenem Munde :-)

Ich geh mal davon aus, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer in Deinem Beispiel zufällig am gleichen Ort wohnen. Daher ist auch der Erfüllungsort derselbe.

Der Gerichtsstand ist der Ort, an dem sich das Amtsgericht befindet, das das Urteil gefällt hat, oder noch fällen wird. Das zuständige Gericht eben.

Wenn jetzt alle 3 Standorte zufällig in Hamburg sind, dann ist das derselbe Ort, aber natürlich kann der Gerichtsstand auch woanders sein. Z.B. wenn der Schuldner in einem Kaff wohnt, das gar kein eigenes Amtsgericht hat.