Darf ein Bauingenieur die selbe Arbeit machen wie ein Architekt? also Planung und Bauvorlagenrecht, wenn er in der Ingenieurkammer eingetragen ist?

3 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch Bauingenieure planen und entwerfen. Deine Frage betreffend macht es keinen Unterschied ob Bauingenieur oder Architekt.

Bauvorlagenberechtigung: Architekten in der Architektenliste (Architektenkammer) und BauIng in der Ingenieurskammer.

Näheres dazu steht in der jeweiligen Landesbauordnung.

Nayes2020 
Fragesteller
 23.06.2017, 09:39

https://www.akbw.de/recht/oeffentliches-bau-und-planungsrecht/entwurfsverfasser-u-bauvorlageberechtigung.html

also ist diese Berechtigung die gleiche wie in der Architektenkammer? Ich dürfte dann eigenständig ein Haus entwerfen und am Ende bauen und die Bauleitung übernehmen?

qugart  23.06.2017, 09:45
@Nayes2020

Jepp. Es ist ja in der Vergangenheit ja eher so gewesen, dass der Ing die Bauleitung übernommen hat und der Architekt geplant hat.

Beide Berufe haben sich ziemlich angeglichen. Der Ingenieur geht eher ins mathematische, der Architekt ins gestalterische.

Klassisch macht der Architekt Hochbau, der Ingenieur Infrastruktur und Vermessungen.

Beide können aber grundsätzlich das gleiche (wenn sie es sich angeeignet haben).

IMHO brauchts zum Architekten noch eine dreijährige Berufserfahrung nach dem Studium. Der Ingenieur ist sofort fertig.

Nayes2020 
Fragesteller
 30.06.2017, 09:33
@qugart

ok vielen dank. weil mir das ehrlich gesagt neu war, war ich unsicher ob ich diese texte richtig verstehe. im sinne zu schön um wahr zu sein.

einfach aus Interesse bist du Architekt oder Bauingenieur?

qugart  30.06.2017, 13:03
@Nayes2020

Nö. Aber Freunde von mir sind Architekt, Bauingenieur und Statiker.

Nein, nur wenn er auch noch zusätzlich bei der Architektenkammer eingetragen ist - nur dann ist er auch planvorlageberechtigt.

Nayes2020 
Fragesteller
 23.06.2017, 09:37

Hier ein Auszug von der Homepage der Ingenieurkammer;

Nach § 49 Abs. 3 der Hessischen Bauordnung (HBO) müssen Entwurfsverfasserinnen oder Entwurfsverfasser, die Bauvorlagen für

die baugenehmigungspflichtige oder die nach § 56 HBO (Baugenehmigungsfreie Vorhaben im beplanten Bereich - Genehmigungsfreistellung) oder die nach § 69 HBO (Vorhaben in öffentlicher Trägerschaft) 

zu behandelnde Errichtung und Änderung von Gebäuden fertigen, bauvorlageberechtigt sein (Bauvorlageberechtigung). 

Bauvorlageberechtigt sind in Hessen u.a. auch „bauvorlageberechtigte
Ingenieurinnen und Ingenieure“. Die Ingenieurkammer Hessen führt das
Berufsverzeichnis (Liste) der bauvorlageberechtigten Ingenieurinnen und
Ingenieure und stellt über die Eintragung darin einen Nachweis (Urkunde
und Bescheinigung) aus. 
Der Nachweis über die Bauvorlageberechtigung
kann auf mindestens ein Jahr befristet oder auf ein Bauvorhaben
(Objekt) beschränkt werden.

https://www.akbw.de/recht/oeffentliches-bau-und-planungsrecht/entwurfsverfasser-u-bauvorlageberechtigung.html

ich habe das so verstanden das auch Ingenieure somit Bauvorlagenberechtigt sind.

Kann ich als Ingenieur auch in die Architekitenkammer? natürlich unter der Vorrausetzung der Vorträge usw. 

pharao1961  23.06.2017, 09:41
@Nayes2020

Klar kannst du auch in die Architektenliste als Ingenieur. Bei uns im Saarland ist das bei ganz vielen Ingenieuren der Fall.

Ob eine Ingenieurkammer alleine auch zur Bauvorlage berechtigt, glaube ich kaum; aber es ist zumindest einmal im Text oben missverständlich ausgedrückt.

Architekt und Bauingenieur sind verschiedene Berufe.....