Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen gemacht?

10 Antworten

Wie die Vorschreiber bereits geschrieben haben, in dem Bereich aufgepasst!Der Arbeitsvertrag ist das A und O!User Zeitarbeitscheck hat eine Tarifgruppe leider vergessen: über 1000 Zeitarbeitsfirmen haben sogenannte "Haustarifverträge" dort herschen natürlich keine nachvollziehbare Lohngruppen weil die in keinem Tarifsystem gebunden sind.Folgende Tricks sind aber leider flächendeckend verbreitet: -du arbeitest 38 oder mehr Stunden die Woche und kriegst nur 35h bezahlt der rest geht auf ein "Zeitkonto" bis 75, 150, oder gar 300 h voll sind -der Stundenlohn wird zum Beispiel auf 8,50€ vereinbart aber im Arbeitsvertrag stehen dann 7,50€+1,00€ Zulage, bei einem Kundenwechsel kann die Zeitarbeitsfirma dann ohne gründe diese Zulage (1,00€/h) streichen! -der Lohn wird erst am 15. oder gar erst dem 20. des Folgemonats bezahlt( das heißt du arbeitest erst mal 6-7 Wochen im voraus) obwohl du als Zeitarbeiter Wöchentlich die Stundenzettel abgeben musst und die zeitarbeitsfirma wöchentlich bis 14 Tägig das Geld vom Kunden erhält! -bei Montagejobs wird mit hohen nettolöhnen gelockt, in den Nettolöhnen steckt aber die Auslöse mitdrin ca. 40-44,00€ pro Tag von dieser Auslöse bezahlt der Zeitarbeiter aber die unterkunft und die Bundesweite Pendelei mit dem Privat-KFZ! -Als Zeitarbeiter kannst du innerhalb kürzester Zeit gekündigt sein wenn dein Kundenauftrag beendet ist und der Personaldisponent kein Folgeauftrag organisieren konnte, die größte Gruppe der neuArbeitslosen sind ehemalige Zeitarbeiter, so auch die Statistik der Agentur für Arbeit

Dies habe ich mir nicht ausgedacht, das sind meine erfahrungen die ich mittlerweise gemacht habe!

Ich war zwei Mal bei einer Zeitarbeitsfirma tätig (9 und 11 Monate).

Meine Erfahrung: Man kommt (zumindest als Facharbeiter) schnell aus der Arbeitslosigkeit, weil die eigentlich immer Leute suchen. Der Verdienst ist allerdings sehr gering. Dafür kommt man über die Zeitarbeit in viele Firmen, kann so Erfahrungen sammeln und Kontakte knüpfen.

Muenzenfreund  05.03.2010, 00:04

Bei Vertragsabschluss beachten:

Alles schriftlich festhalten. Meistens heißt es: "wir stellen sie erstmal für 2 Mark 80 ein, danach können wir nochmal drüber reden....". Auf dieses Gespräch solltest du unbedingt bestehen. Wenn du dich gut anstellst, sind Lohnerhöhungen bei Zeitarbeit sehr viel einfacher durchsetzbar als in regulären Arbeitsverhältnissen.

Außerdem gibt es meistens Klauseln, dass du in den ersten 3-6 Monate weniger verdienst und sich der Stundenlohn danach erhöht.

Bei der Vergütung wird ohnehin viel getrickst. Grundsätzlich unterschreibst du, dass du auch als Helfer eingesetzt werden kannst und dann nur x,xx € verdienst. Beim Einsatz als Facharbeiter in deinem Beruf erhälst du dann einen "übertariflichen Zuschlag".

Überstunden werden allerdings meistens, wenn du nicht aufpasst, nur zum normalen Lohn bezahlt, der Zuschlag fällt dann weg !

Das ist besonders hinterfotzig, weil du offiziell nur eine 35-Stunden-Woche hast, praktisch aber den Arbeitszeiten des Kunden unterliegst (üblicherweise 40 Stunden). Das heißt die 5 Überstunden pro Woche kommen erstmal nur aufs Stundenkonto und werden schlechter bezahlt.

Auszahlen bzw. Abbummeln kannst du sie auch erst ab 100-150 Überstunden.

Hallo,

als Handwerker hast Du eigentlich ganz gute Chancen, einen Job bei einer seriösen Zeitarbeitsfirma zu bekommen, denn Facharbeiter werden - insbesondere nach der Krise - wieder gesucht.

Bleibt jedoch die Frage, welche Qualifikationen Du genau hast - entsprechend eher kommst Du von der Bittstellerposition in die Lage, Forderungen stellen zu können.

Einige Antworten hier können Dir tatsächlich weiterhelfen - andere sind leider wenig praxistauglich.

Hier noch einige Ergänzungen:

Es gibt mehr als 7.000 Zeitarbeitsfirmen in Deutschland mit insgesamt weit mehr als 20.000 Niederlassungen. Wer also behauptet, dass 90% davon miese Arbeit ableisten, hat entweder schon viel erlebt oder hat einen wirklich guten Marktüberblick... Es stimmt jedoch: etliche Firmen sind nicht seriös - entweder aus Unfähigkeit oder aus falsch verstandener betriebswirtschaftlicher Notwendigkeit. Doch wo es Schatten gibt, gibt es auch Sonnenschein...!

Zu den Tarifverträgen: Es gibt drei dominierende Tarifverträge -

  • AMP (Einstiegsstundenlohn West: 7,35 €, Ost: 6,15 €)
  • BZA (Einstiegsstundenlohn West: 7,38 €, Ost: 6,42 €)
  • iGZ (Einstiegslohn West: 7,51 €, Ost: 6,50 €)

Zum Lohn: http://www.derzeitarbeits-check.de/index.php?id=lohnrechner

Rechte und Pflichten: Es gelten sämtliche gesetzlichen Regelungen, d. h. jeder Beteiligte hat die gleichen Rechte und Pflichten wie in einem "normalen" Beschäftigungsverhältnis! Du wärest entsprechend regulärer Arbeitnehmer, der Personaldienstleister dementsprechend Dein Arbeitgeber. Der Unterschied ist, dass Du bei einem Kundenunternehmen arbeiten würdest.

Hat Dir hoffentlich weitergeholfen?

DerZeitarbeits-Check.de

Ich habe schon bei mehreren Zeitarbeitsfirmen gearbeitet. Meine Erfahrungen sind da unterschiedlich (von gut bis schlecht). Verträge natürlich genau durchlesen. Ansonsten ist das aber reine Glücksache, wenn man nicht irgend einen Tipp von jemanden über die jeweilige Zeitarbeitsfirma bekommt.

Fast jede Zeitarbeitsfirma verstößt gegen geltende Rechte. Deshalb ist das wichtigste eine Rechtsschutzversicherung!


Diese Seite hier gibt ein sehr reales Bild der Zeitarbeit wieder:

ciao.de/PersonalteamUnternehmenfurZeitarbeitgmbH__Test_2975968


Aber noch ein paar allg. Tipps:

Vorstellungsgespräch Lohn: Frage immer nach Deinem Bruttolohn! I.d.R. bekommt man nur einen im Nettolohn genannt, der dann auch nur hochgerechnet wurde.

Arbeitsvertrag: Lass Dir vorher einen Muster-Arbeitsvertrag mitgeben. Wenn sich die Zeitarbeitsfirma weigert, dann ist sie nicht seriös (was nach Erfahrungswerten bei über 90% zutrifft).

Einsatzort: In vielen ZA-Verträgen steht, dass Du jede Stelle innerhalb der BRD und des benachbarten Auslandes annehmen musst (z.T. mit der Androhung von Vertragsstrafen!). Streiche diesen Satz aus dem Arbeitsvertrag oder lasse Dir schriftlich(!) Deinen Einsatzort z.B. auf das Stadtgebiet einschränken.

Kündigung: Du hast lt. "Tarifvertrag" nur eine Kündigungsfrist ab einem Tag aufwärts. Das heißt, dass Du jederzeit mit einer Kündigung rechnen musst. Meistens ist das der Fall, wenn der Kundenauftrag ausläuft. Wenn Du vorher ALG2 hattest, dann bist Du im Falle einer Kündigung für den Folgemonat nicht(!) krankenversichert, weil man Dir Deinen Lohn immer erst einen Monat später ausbezahlt und dadurch bekommst Du i.d.R. für diesen Monat kein ALG2.

Lohn: Sehr oft hast Du lt. Vertrag einen sehr niedrigen Grundlohn und dann wird mit einer Zusatzvereinbarung für den ersten Einsatz ein Zuschlag oder Fahrtkosten vereinbart. Dieses gilt jedoch meistens tatsächlich nur für den ersten Einsatz!!!

Zeitkonto: Egal wie viele Stunden Du arbeitest, Du bekommst nur 35 Std./Woche ausbezahlt. Die gängige Praxis, dass bei Nichteinsatz das Zeitkonto mit Minusstunden belastet wird, ist nicht zulässig!!!

Urlaub/Krankheit: Auf Grund tariflicher Regelung, Zusatzvereinbarung etc. heißt Urlaub auch fast immer Lohneinbußen.

Letzter Lohn/Papiere: Oftmals bekommst Du nach einer Kündigung Deinen letzten Lohn oder die Lohnsteuerkarte nur, wenn Du eine "Verzichtserklärung" unterschreibst, mit der Du auf alle weiteren Ansprüche verzichtest. (ein Anruf bei der Regionaldirektion hilft)

(ich glaube dass sind zu mindestens die wichtigsten Sachen die man beachten muss)


Und noch etwas zum Nachdenken:

http://www.paradisi.de/FreizeitundErholung/ArbeitundBeruf/Zeitarbeit/Forum/58412.php

ZeitarbeitCheck  05.03.2010, 18:16

Was soll hier suggeriert werden? ...lt. "Tarifvertrag" nur eine Kündigungsfrist ab einem Tag aufwärts. Das heißt, dass Du jederzeit mit einer Kündigung rechnen musst" Richtig ist, dass selbstverständlich die gesetzlichen Kündigungsfristen gelten! Ansonsten kann jeder Arbeitnehmer in jeder Branche jederzeit mit einer Kündigung rechnen...

Kleintier  06.03.2010, 11:45
@ZeitarbeitCheck

Aktuelle Zahlen haben ich hierzu leider nicht gefunden, aber ich glaube, dass sich die Daten aus dem 2. Halbjahr 2007 nicht sehr viel geändert haben:

Beschäftigungsdauer Zeitarbeiter unter 1 Woche: 12,2%

Beschäftigungsdauer Zeitarbeiter von 1 Woche bis 3 Monate: 42,6%

(Quelle: Bundesagentur für Arbeit)

Wenn man jetzt den für diesen Zeitraum geringen Anteil an befristete Verträge, Eigenkündigungen und Übernahmen abzieht, dann bleibt denoch ein erschreckend hoher Anteil von Kündigungen durch die ZAF übrig (besonders im Vergleich zur Festanstellung). Und dass alles bei Kündigungsfristen die für Zeitarbeiter tariflich so geregelt sind, dass sie unter den gesetzlichen Fristen liegen (Ab ein Tag aufwärts).

ein Hauptgrund: Nach dem Wegfall des Synchronisationsverbots ist die Einstellung eines Arbeitnehmers nur für eine einzelne Überlassung an einen Entleiher erlaubt. Danach kann der Arbeitnehmer entlassen werden.

Diesen Punkt halte ich persönlich für die Beantwortung der Frage sehr wichtig.

ZeitarbeitCheck  05.03.2010, 18:18

Zu: Urlaub/Krankheit; Es gilt auch hier die gesetzliche Lohnfortzahlung im Krankheitsfall bzw. die einschlägigen Gesetze zu Urlaubsbedingungen.

Kleintier  06.03.2010, 11:58
@ZeitarbeitCheck

Stimmt!

Jedoch wollte ich auf etwas anderes hinaus, was Muenzenfreund schon z.T. angesprochen hat. Hier nur zwei Beispiele:

  1. Es wird vertraglich eine niedrigere Entgeldgruppe festgelegt und zeitgleich wird mit der aktuellen Einsatzbeschreibung ein Aufschlag für diesen Einsatz vereinbart.

  2. Auch wenn die vertraglich/tariflich geregelte Wochenarbeitszeit 35 Std. beträgt, es wird in der Einsatzbeschreibung fast immer eine höhere Arbeitszeit schriftlich niedergelegt.

Die Folge: Wenn jetzt der Zeitarbeiter krank wird oder Urlaub hat, so bekommt er nur die 35 Std./Woche ausbezahlt, obwohl eine höhere Arbeitszeit schriftlich geregelt wurde. Darüber hinaus erhält er in diesen Fehlzeiten nur den im Arbeitsvertrag vereinbarten niedrigeren Lohn.

Weil eben dieses viele (Neu-)Zeitarbeiter nicht wissen, ist das durchaus ein Punkt, den man zur Beantwortung der eigentlichen Frage mit anführen muss.

ZeitarbeitCheck  05.03.2010, 18:24

Über das Arbeitszeitkonto (AZK) könnte man ganze Diplomarbeiten schreiben... daher nur eines: es werden - je nach Tarifvertrag - auch mehr als 35 Stunden pro Woche ausgezahlt, nämlich Überstunden oder wenn das AZK voll ist...

ZeitarbeitCheck  05.03.2010, 18:25

Und zum Schluss: Wer gezwungen wird, eine Verzichtserklärung zu unterschreiben , sollte SOFORT die Agentur für Arbeit, besser noch einen Anwalt einschalten!!!

Kleintier  06.03.2010, 12:03

"Arbeitsvertrag: Lass Dir vorher einen Muster-Arbeitsvertrag mitgeben. Wenn sich die Zeitarbeitsfirma weigert, dann ist sie nicht seriös (was nach Erfahrungswerten bei über 90% zutrifft)."

Hierzu eine Anmerkung: Jeder sollte einfach mal selber testen, ob er einen Vorab-Arbeitsvertrag ausgehändigt bekommt. Dadurch kann man sehr gut seine eigene Meinung bilden.

sirachan  20.11.2011, 02:04

zum thema zeitkonto hab ich bei einer leihfirma eine intressante erfahrung gemacht: ich wurde eingestellt... NUR für samstags von 6 uhr morgen bis 14 uhr nachmittags... das waren so um die 30 std im monat. als ich ende des montas einen hungerlohn von wenigen euros, von dem ich ja die fahrt noch zahlen musste, auf meinem konto sah, bin ich da sofort hin. die meinten: ja pro monat werden 25 arbeitsstunden vom lohn weggerechnet und auf ein zeitkonto gestellt. davon könnte ich dann urlaub nehmen.... oO hallo? ich arbeite nur samstags und hab nur 30 std im monat. und davon wollten die mir 25 abziehen... und urlaub... wo brauch ich urlaub wenn ich nur einen tag in der woche arbeite. da DIES nicht im vertrag stand, hab ich das angefechtet, zum glück ohne gericht, geregelt bekommen(dank rechtsschutz), mein geld bekommen und wurde dann von denen gekündig wegen angeblicher dauernder unpünktlich keit. nur eigenartig das auf meinen stechkarten nie was von unpünktlichkeit zu sehen war xD naja.. ich war froh als ich da weg war. und aus diesem, und noch andren gründen, verabscheue ich zeitfirmen. lieber geh ich iwo auf 400 euro- basis klos putzen als das.