Erfahrungen bei Zwangsversteigerungen?

4 Antworten

Das hängt stark von der Region und natürlich dem konkreten Grundstück ab. Hier wird derzeit fast immer der festgestellte Verkehrswert durch Gebote übertroffen. Nach oben hin sind die nicht beschränkt.

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 21:36

Region Brandenburg, ca 30km von der Stadtgrenze entfernt

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 21:36
@Bloedihoch12

Berliner Stadtgrenze

Ronox  26.09.2021, 21:37
@Bloedihoch12

Dazu kann ich nichts sagen. Ich kenne den Markt dort nicht. Aber ich vermute mal, dass die Preise dort auch relativ hoch sind, also auch ein hohes Gebot erzielt wird. Wobei Gartenland 30 km von Berlin entfernt wohl auch nicht mehr so extrem nachgefragt wird.

Es kommt doch ganz darauf an ob jemand mitbietet der es haben möchte, daher verläuft jede Versteigerung anders.

Setze Dir ein Limit und steige irgendwann aus, wenn es Dir zu teuer wird.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 21:38

ja 20 000 kommt schon hin

Meist darf ein neu ersteigertes Grundstück gar nicht gleich wieder verkauft werden. Für ein 400 qm großes Gartengrundstück werden sich nicht viel Bieter finden, da hast Du bestimmt gute Chancen.

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 21:32

Aber ich will ein Mobilheim draufstellen, wenn das nicht genehmigt wird, wars umsonst...

Ich hoffe daß Du Recht behälst...

Liesche  26.09.2021, 21:37
@Bloedihoch12

Ist es auch als Bauland nachgewiesen, wenn es als Gartengrundstück bezeichnet ist? Da gibt es doch auch Vorlagen, erkundige Dich da zuvor beim Versteigerungsgericht, wo die Unterlagen einzusehen sind.

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 22:04
@Liesche

Hab das Gutachten vom Gericht: Es ist laut Flächennutzungsplan eine private Grünfläche (Dauerkleingarten), aber kann es nicht in Bauland umgewnadelt werden? Will ja wie gesagt ein Mobilheim darauf abstellen.

Liesche  26.09.2021, 22:16
@Bloedihoch12

Das kommt auf die Größe an, ein kleines Gartenhaus darf man wohl immer in einem Gartengrundstück aufstellen.

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 22:20
@Liesche

Da steht auch noch:

Für den Bereich des Bewertungsobjektes ist kein rechtskräftiger Bebauungsplan vorhanden. Die Zulässigkeit von Bauvorhaben ist demzufolge nach §35 BauGB (Aussenbereich) zu beurteilen.

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 22:21
@Liesche

Es hat schon mind 40qm

Bloedihoch12 
Fragesteller
 26.09.2021, 21:55

Wann darf es denn wieder verkauft werden?

Liesche  26.09.2021, 21:57
@Bloedihoch12

Das mußt Du alles beim Versteigerungsgericht erfragen, das kann hier allgemein niemand wissen.

lesterb42  28.09.2021, 11:45
Meist darf ein neu ersteigertes Grundstück gar nicht gleich wieder verkauft werden.

Das ist falsch. Wer sollte das verbieten?

hilflos99  14.10.2021, 09:25

natürlich darf ich Grundstücke gleich wieder verkaufen. Nur bei Grundstücke für Wohnbebauung direkt von der Gemeinde gibt es Ausnahmen, die stehen aber im Vertrag

Ich kenn mich aus. Aktuell wirst du vermutlich kein Schnäppchen machen, weil kaum noch etwas versteigert wird. Die Nachfrage übersteigt das Angebot bei weitem.

Deshalb funktioniert das auch nicht:

Gibt es dort immer zahlungskräftige Bieter, die es kaufen, um das Grundstück teuer zu verkaufen?
Wie hoch darf geboten werden

So viel wie du willst und kannst.