Wohnung reserviert bekommen ,dann doch weg?!

7 Antworten

es kommt nun genau darauf an, was Du schriftlich hast: Ansonsten einfach Pech gehabt, man unterschreibt erst einen neuen Mietvertrag und kündigt dann erst die alte Wohnung.

Nimm dir am besten einen Anwalt

Reservierung ist noch nicht Mietvertrag... Hättest Du bis zu einem bestimmten Termin eine Rückmeldung geben sollen?

Ansonsten ist natürlich eine gegenseitig Willenserklärung über die Miete bzw. Vermietung auch schon ein Vertrag. Und wenn Du die Wohnung dann nicht bekommst, ist der Vermieter zumindest schadensersatzpflichtig. Das wirst Du aber mit der Reservierungsbestätigung in der Hand von einem Anwalt klären lassen müssen. Da kommt es sicherlich drauf an, was genau darin steht.

Fakt wird nun sein, dass Du die Wohnung wohl nicht bekommst und Dich deshalb um was Neues kümmern musst. Vielleicht kannst Du in der alten Wohnung noch etwas länger bleiben?

Und lerne daraus: beim nächsten Mal kündigst Du erst die alte Wohnung, wenn Du definitiv einen Mietvertrag in der Hand hast!

such was neues....

war sonst noch jemand dabei? (Augenzeugen)?

denn ein Vertrag ist auch mündlich gültig, nur kann man dies nicht beweisen. (das wissen viele nicht) - viele denken, dass ein Vertrag erst mit einem schriftlichen Vertrag gültig ist..

wenn jemand dies bezeugen kann, ist die Wohnung dir.

nur Kündigungen muss man schriftlich machen..

es war aber kein Mietvertrag, sondern eine Reservierung- hier kommt es auf die genauen Reservierungsvereinbarungen an.